Hallo Frau Bader,
Ich habe Fragen zur Elternzeit. Meine Freundin ist Schwanger (voraussichtlicher Endbindungstermin 24.12.2015). Sie ist momentan Arbeitslos (Hartz 4), wir wohnen nicht zusammen sind nicht verheiratet oder verlobt. Meine Vaterschaft habe ich schon offiziell anerkannt. Kann ich dann Elternzeit beantragen. Wenn ich es beantragen kann wie wo was muss ich dafür ausfüllen, da kenne ich mich nicht so aus.
Ich freue mich gerne über eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
cris r
von
cris r
am 31.08.2015, 12:37
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
nein, können Sie nicht.
Sie müssen Unterhalt zahlen und der wird auf H IV angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
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Elternzeit
Voraussetzung fürs Elterngeld ist, dass man mit dem Kind zusammen wohnt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.08.2015, 13:46
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Elternzeit
Ich will ja kein elterngeld sondern elternzeit
von
cris r
am 31.08.2015, 13:49
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Elternzeit
Sorry!
Diese Voraussetzung gilt auch für die Elternzeit.
§ 15 BEEG
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.08.2015, 13:55
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Elternzeit
Also kann ich nix machten außer weiter arbeiten
von
cris r
am 31.08.2015, 14:21
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Elternzeit
Zusammenziehen z.B.
Und wie war die Finanzierung geplant, wenn du kein EG wolltest?
von
sternenfee75
am 31.08.2015, 14:29
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Elternzeit
Geldlich habe ich erstmal genug anner Seite gelegt 3 Jahre weltweiter Monteur spesen fast alle zur seite gelegt.zusammenziehen geht ja nicht dann bekommt meine Dame kein Harz 4 mehr und ich musste für Miete,nebenkosten, Krankenversicherung aufkommen und dann würden wir monatlich vom gehalt ungefair 200-300 € haben wo dann noch spritkosten und einkaufe abgehen
von
cris r
am 31.08.2015, 14:55
Antwort auf:
Elternzeit
Eine der dreistesten Antworten die ich hier je gelesen hab. Ich kriege da echt eine Wut!!! Schön auf Kosten des Steuerzahlers leben wollen. "Ach wir haben dann nur noch 200 / 300 Euro übrig für Essen und Sprit"... Ja gehts noch?! Was glaubt ihr wie es normalen, arbeitenden Familien geht wo nur einer verdient? Wenn man sich kein Kind leisten kann, dann muss man halt verhüten. Jetzt soll ich als arbeitende Mutter euer Kind und deine Frau mitfinanzieren?! Warum ist sie überhaupt in H4? Naja ich seh euch ja dann wahrscheinlich bald in Frauentausch oder bei Raus aus den Schulden...
von
Mari831
am 31.08.2015, 15:23
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Elternzeit
Und Betreeungsunterhalt, auch unverheiratet.
Super, dass Du so gut verdienst, dann braucht sie gar kein H4 mehr.
Vaterschaft ist auch schon anerkannt, dann weiß das Amt auch wo sie sich ihr Gekd wiederholen.
Willkommen im echten Leben :-)
von
Sternenschnuppe
am 31.08.2015, 17:36
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Elternzeit
Tja, Unterhalt für da Kind, Unterhalt für die Mutter - da dürfte zusammenziehen eher günstiger werden. Nur mal so nebenbei.
Und wenn Du so gut verdient hast, das Du einen teil zur Seite legen konntest, dann umso besser.
Und Amt wird schon drauf pochen das Du zahlst. Die sagen sich nämlich, lieber der Vater als der Staat, also werden die Dir da richtig einheizen.
Dazu ab, es wäre eh fraglich ob man deiner Freundin dann weiterhin Hartz4 zahlt, wenn Du wegen EZ und/oder EG daheim bist. Dann machen die ihr nämlich wohl wahrscheinlich richtig Druck. Das beide Elternteile daheim bleiben, einer oder beide dann vom Staat kassieren, ist nämlich dort recht ungern gesehen.
Mitglied inaktiv - 31.08.2015, 18:01
Antwort auf:
Elternzeit
Krankenversicherung kann man sparen, sind zwei Termine beim Standesamt. Einer zur beantragung, der zweite zum ja sagen (Hochzeit). Und dann gehen Kind und Mutter bei dir in die Familienkrankenversicherung - ohne Mehrkosten. Feier und Protz kann man auch später nachholen wenn es so wichtig ist.
Mitglied inaktiv - 31.08.2015, 18:03