Hallo Frau bader,
Ich hätte eine Frage zur Elternzeit bei meinem Mann und zwar: der errechnete geburtstermin ist der 22.09.15 dafür hat er nun Elternzeit beantragt nun frage ich mich aber was ist wenn das Kind vllt 2 oder 3 Wochen früher kommt wann fängt dann die elternzeit an? Es heißt ja ab Geburt aber was wenn es früher kommt
Vielen lieben Dank
Frozen
von
frozen@me
am 11.07.2015, 20:56
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn er den Antrag "ab Geburt" gestellt u das voraussichtliche Geburtsdatum dazugeschrieben hat, ist doch alles ok.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2015
Antwort auf:
Elternzeit
Er kann noch umformulieren.
" Melde 2 Lebensmonate Elternzeit für mein Kind ab Geburt an (voraussichtlicher Geburtstermin am 22.09. )"
Mit freundlichen Grüßen,
XY
von
Sternenschnuppe
am 11.07.2015, 22:11