Hallo Frau Bader,
meine Tochter ist am 02.12.2014 geboren.
Im Anschluss an den Mutterschutz würde ich Elternzeit nehmen.
Ich möchte aber, möglichst nicht in den üblichen 12, 24 oder 36 Monaten Schritten beantragen, sondern 25 Monate bis zum 02.01.2017 mit der Option ab dem 02.01.2016 in Teilzeit zu arbeiten.
Ist es möglich 25 Monate zu nehmen, oder entstehen mir daraus Nachteile?
Danke und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 13.12.2014, 20:54
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
das ist möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014
Antwort auf:
Elternzeit
Das geht.
Kam Dein Kind zu früh ?
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2014, 21:14
Antwort auf:
Elternzeit
Ja, mein Kind kam 10 Tage zu früh, so daß ich erst zum 19.12. den Antrag verbindlich abgeben muss.
Entstehen mir denn dadurch u.U. irgendwelche Nachteile?
Mitglied inaktiv - 13.12.2014, 21:30
Antwort auf:
Elternzeit
Nein, passt dann alles.
von
Sternenschnuppe
am 14.12.2014, 08:41
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo nochmal,
eine Frage noch:
Wenn ich dann die verbliebenen 11 Monate in das 6. Lebensjahr übertragen möchte, wann muss ich das meinem AG mitteilen bzw. welche Gründe kann er anbringen, um dies abzulehnen?
Danke und viele Grüße
Nina
Mitglied inaktiv - 14.12.2014, 12:18