Sehr geehrte Frau Bader,
meine dreijährige Elternzeit (Kind Nr 1) endet am 30.05.2016.
Da mein Arbeitgeber 100 km weit entfernt liegt und wir die Kinderbetreuung nicht entsprechend sichergestellt bekommen, hatte ich vor, den Vertrag durch Kündigung oder Aufhebung zu beenden und mir in der Nähe eine Halbtagsstelle zu suchen. Nun bin ich in der 9.Woche mit Kind Nr 2 schwanger und der neue Mutterschutz würde dann ca Ende Juli beginnen.
Theoretisch könnte ich 2 Monate arbeiten gehen, doch dies bekommen wir aufgrund des Betreuungsproblems praktisch nicht umgesetzt. Mein Arbeitgeber und ich haben immer ein sehr gutes Verhältnis gehabt, daher möchte ich mich auch eigentlich nicht zur Arbeit zurück melden und direkt krank schreiben lassen um dann Mutterschaftsgeld zu bekommen. Ist eine Kündigung nun ratsam? Bin ich denn rentenversichert auch während meiner neuen Elternzeit?
Und die Zeit dazwischen (30.05.-07.09. - errechneter Geburtstermin)?
Viele Fragen, ich bin sehr ratlos.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Bea
von
Bea20
am 29.01.2016, 13:29
Antwort auf:
Elternzeit zweite Schwangerschaft
Hallo,
Krankschreiben lassen kann man sich nicht aus organisatorischen Gründen, sondern wenn man krank ist. Ansonsten erfüllt man den Straftatbestand des Betruges.
Schade, dass sowas hier gefragt wird.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2016
Antwort auf:
Elternzeit zweite Schwangerschaft
Du hast ja noch Resturlaub über von Kind 1 oder ?
Im Mutterschutz von Kind 2 erwirbst Du auch neuen Urlaub.
Du solltest alles daran setzen diese zwei Monate zu überbrücken.
Urlaub nehmen , was ist dann noch über ? Dein Mann kann noch Urlaub nehmen, Oma einspannen, Freunde, Verwandte.
Oder intensiv um Betreuung kümmern. Das Kind hat einen Anspruch seitdem es 1 ist.
Du würdest dann volles Mutterschutzgeld bekommen.
Elternzeit erneut 3 Jahre mit kostenfreier Krankenversicherung.
Arbeitsplatz in der Hinterhand etc.
Alternativ bleibt nur selbst zu kündigen, Dich beim Mann mit in die Versicherung zu gehen ( oder selbst zahlen ) und eben Hausfrau zu sein.
Mutterschafstgeld gibt es dann meine ich nur diese 210€ einmalig.
Und dann eben was suchen wenn Du arbeiten willst.
Die Gretchenfrage ist, wie ihr finanziell aufgestellt seid.
2 Monate Lohn und dann 3 Monate auch durch Mutterschutz sind viel Geld.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2016, 13:39
Antwort auf:
Elternzeit zweite Schwangerschaft
Liebe Frau Bader,
Entschuldigung, so war das natürlich nicht gemeint. Ich meinte, dass ein Beschäftigungsverbot für mit nicht in Frage kommt... leider ist das aber doch schon eine Sache, die man immer wieder hört, wenn man fragt, was man machen soll: geht schlecht, dann geht es eben nicht mehr mit dem Arbeiten... ich wollte eben nur deutlich machen, das dies für mich nicht in Frage kommt.
Viele Grüße
Bea
von
Bea20
am 30.01.2016, 11:07