Elternzeit (zwei Jahre beantragt)ein jahr auszahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit (zwei Jahre beantragt)ein jahr auszahlung

Hallo Frau Bader....da ich nicht weiss wie ich Ihnen genau antworte...auf diesen Wege nochmal...Sie fragten zu meiner Frage wie lange ich Elternzeit beantragt habe...habe 2 Jahre beantragt...wollte ab 2.Jahr arbeiten..(fängt 26.10.15 an)nun erst Arbeit ab Januar..habe das Gefühl wollen mich nicht wirklich beschäftigen..deswegen meine Frage ob es sinnvoller wäre Elternzeit aufzuheben...(oder nicht)und ob es für mein AG bindend ist wenn er mich beschäftigt dass er mich auch weiterhin während der Elternzeit beschäftigt und nicht zb nach Stosszeit sagt er hat keinen Beschäftigungsbedarf und ich nachhause "kann"...deswegen halt auch die Frage ob ich schwanger mit BV weiterhin mit Gehalt rechnen kann oder ob er weil ich nict arbeiten kann er mich einfach nachhause schicken darf.. Hoffe habe mich nun gut ausgedrückt:)) Danke

von ayda am 09.10.2015, 18:27



Antwort auf: Elternzeit (zwei Jahre beantragt)ein jahr auszahlung

Hallo, Sie haben fuer das 2. Jahr EZ TZ beantragt und auch genehmigt - dies gilt auch bei einem BV Liebe Gruesse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015



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