Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit ist Anfang Dezember zu Ende, ich will mir aber bis dahin eine neue Arbeitsstelle suchen, sprich damit auch einen neuen Arbeitgeber.
Muß ich dann den jetzigen Arbeitgeber kündigen?
Wenn ja wie lange vorher?
Würde man dann trotzdem, wenn man keine neue Arbeit finden sollte, aber man schon gekündigt hat, dann Arbeitslosengeld bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Martina
von
Martina666
am 18.07.2014, 11:29
Antwort auf:
Elternzeit zu Ende,neuer Arbeitgeber,muß dem alte Arbeitgeber gekündigt werden?
Hallo,
die Frist zur Kündigung zum Ende der EZ sind 3 Mo.
Sie sind bei der Agentur für Arbeit danne rst einma 3 Mo. gesperrt - es sei denn es gibt driftige Gründe
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
Elternzeit zu Ende,neuer Arbeitgeber,muß dem alte Arbeitgeber gekündigt werden?
Drei Monate zum Ende der Elternzeit ist die Frist.
Ohne neue Arbeit gibt es nach dreimonatiger Sperre wegen Eigenkündigung ALG1.
Dringend in der Zeit die Krankenkassenbeiträge klären oder über den Mann familienversichern.
von
Sternenschnuppe
am 18.07.2014, 14:03