Hallo Frau Bader, ich gehe am 17.06. in den Mutterschutz plane eigentlich nach 1 Jahr für 16 Stunden / pro Woche wieder arbeiten zu gehen. Es sei denn, dass wir keinen Betreuungsplatz bekommen oder das Kind - aus welchen Gründen auch immer - noch rund um die Uhr von mir betreut werden muss. Welche Vorteile habe ich, wenn ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantrage und in dem Antrag angebe, dass ich optional nach 1 Jahr in Teilzeit zurückkehren möchte? Bzw. habe ich dann schlechtere Chancen auf eine Teilzeitstelle, als wenn ich direkt nur ein Jahr Elternzeit nehme? Auf Nachfrage bei unserer Personalabteilung, wie ich es am besten handhaben soll, bekam ich eben folgende Antwort: "Stellen Sie am besten zunächst einmal einen Antrag auf Elternzeit für ein Jahr. Bei Bedarf kann die Zeit noch verlängert werden." Was würden Sie mir raten?
von vomglueckgekuesst am 07.04.2017, 13:40