Frage: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Hallo ich bin noch bis 2016 in Elternzeit und wieder schwanger! und noch bei meinem Arbeitgeber angestellt! Würde ich da jetzt nochmal Beschäftigungsverbot bekommen bzw was bekomme ich an Geld da im Januar 2015 mein Elterngeld ausläuft?

von rinchen666 am 30.11.2014, 11:35



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Ein BV spielt in der EZ keine Rolle. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Du bist in Elternzeit. Da bekommt man nach dem Elterngeld nix, außer Betreuungsgeld wenn das Kind nicht betreut wird. BV bekommst Du nicht, arbeitest ja nicht.

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 11:58



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Und wenn ich wollte ja eigentlich ab Januar wieder arbeiten gehen und meine elternzeit verkürzen? ! Würde ich da von meinem Arbeitgeber was bekommen?

von rinchen666 am 30.11.2014, 12:01



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Was ist dazu denn schon schriftlich ausgemacht? Wenn noch nix ausgemacht ist und du jetzt erst damit anfängst, dann kann man dir - zu recht - unterstellen, du willst die Verkürzung nur, um das Beschäftigungsgeld zu erhalten. Das nennt sich dann Betrug. Da du noch nicht geschrieben hast, dass dein AG und du da im Gespräch drüber sind und man sich normalerweise 3 Monate vorher zu melden hat.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.11.2014, 12:14



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Ach so gut das wusste ich nicht! Naja drüber gesprochen hatten wir schon das ich wieder anfangen möchte, ist ne Zeitarbeitsfirma wo ich war und hab damals schichten gemacht was ja jetzt nicht mehr geht durch meinen Sohn! Also schriftlich haben wir nix gemacht! Dann werde ich mal aufs Arbeitsamt geben und mich beraten lassen! Danke trotzdem für eure Antworten Schönen Adventssonntag noch

von rinchen666 am 30.11.2014, 12:57



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Ist die Kinderbetreuung denn gesichert und kann nachgewiesen werden. Aus welchem Grund würdest Du ein BV erhalten ?

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 13:20



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Ja mein großer geht in Kindergarten! Und bei ihm hatte ich das bv weil ich Schichten gearbeitet habe in einer Produktionsfirma und 8 Stunden stand! Wir haben dort Glasflaschen lackiert!

von rinchen666 am 30.11.2014, 14:04



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Oha. Ja. Das geht schwanger nicht. Aber die Zeitarbeitsfirma vermittelt auch in andere Bereiche oder ? Für das neue Elterngeld solltest Du auf jeden Fall versuchen so schnell wie möglich Einkommen zu erzielen. Alles ab 1. Geb. jetzt geht als Nullrunde in die neue Berechnung.

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 14:54



Antwort auf: Elternzeit was bekomm ich an Geld

Ich hätte ja eventuell ab 1.4 wieder was gehabt aber das wäre im Kindergarten und außerdem möchte ich nicht dem neuen Arbeitgeber nicht vorenthalten das ich schwanger bin das find ich nicht ok! Naja dann muss ich wohl doch aufs amt😯😯! 😕

von rinchen666 am 30.11.2014, 20:01



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