Frage:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Hallo ich bin noch bis 2016 in Elternzeit und wieder schwanger! und noch bei meinem Arbeitgeber angestellt! Würde ich da jetzt nochmal Beschäftigungsverbot bekommen bzw was bekomme ich an Geld da im Januar 2015 mein Elterngeld ausläuft?
von
rinchen666
am 30.11.2014, 11:35
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Ein BV spielt in der EZ keine Rolle.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Du bist in Elternzeit. Da bekommt man nach dem Elterngeld nix, außer Betreuungsgeld wenn das Kind nicht betreut wird.
BV bekommst Du nicht, arbeitest ja nicht.
von
Sternenschnuppe
am 30.11.2014, 11:58
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Und wenn ich wollte ja eigentlich ab Januar wieder arbeiten gehen und meine elternzeit verkürzen? ! Würde ich da von meinem Arbeitgeber was bekommen?
von
rinchen666
am 30.11.2014, 12:01
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Was ist dazu denn schon schriftlich ausgemacht?
Wenn noch nix ausgemacht ist und du jetzt erst damit anfängst, dann kann man dir - zu recht - unterstellen, du willst die Verkürzung nur, um das Beschäftigungsgeld zu erhalten. Das nennt sich dann Betrug.
Da du noch nicht geschrieben hast, dass dein AG und du da im Gespräch drüber sind und man sich normalerweise 3 Monate vorher zu melden hat....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.11.2014, 12:14
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Ach so gut das wusste ich nicht! Naja drüber gesprochen hatten wir schon das ich wieder anfangen möchte, ist ne Zeitarbeitsfirma wo ich war und hab damals schichten gemacht was ja jetzt nicht mehr geht durch meinen Sohn! Also schriftlich haben wir nix gemacht! Dann werde ich mal aufs Arbeitsamt geben und mich beraten lassen! Danke trotzdem für eure Antworten
Schönen Adventssonntag noch
von
rinchen666
am 30.11.2014, 12:57
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Ist die Kinderbetreuung denn gesichert und kann nachgewiesen werden.
Aus welchem Grund würdest Du ein BV erhalten ?
von
Sternenschnuppe
am 30.11.2014, 13:20
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Ja mein großer geht in Kindergarten! Und bei ihm hatte ich das bv weil ich Schichten gearbeitet habe in einer Produktionsfirma und 8 Stunden stand! Wir haben dort Glasflaschen lackiert!
von
rinchen666
am 30.11.2014, 14:04
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Oha. Ja. Das geht schwanger nicht.
Aber die Zeitarbeitsfirma vermittelt auch in andere Bereiche oder ?
Für das neue Elterngeld solltest Du auf jeden Fall versuchen so schnell wie möglich Einkommen zu erzielen.
Alles ab 1. Geb. jetzt geht als Nullrunde in die neue Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 30.11.2014, 14:54
Antwort auf:
Elternzeit was bekomm ich an Geld
Ich hätte ja eventuell ab 1.4 wieder was gehabt aber das wäre im Kindergarten und außerdem möchte ich nicht dem neuen Arbeitgeber nicht vorenthalten das ich schwanger bin das find ich nicht ok! Naja dann muss ich wohl doch aufs amt😯😯! 😕
von
rinchen666
am 30.11.2014, 20:01