Hallo Frau Bader,
Der Mutterschutz beginnt 27.8. beantragung auf Elternzeit 7 Wochen vorher ,das habe ich soweit verstanden.
ET ist der 8.10. also geht der Mutterschutz noch 8 Wochen nach der Geburt ist das richtig?
Wann beantrage ich dann Elternzeit genau, nach dem Mutterschutz oder nach der Geburt?
Wenn man ab der Geburt Elternzeit beantragen würde was passiert dann mit den 8 Wochen Mutterschutz nachder Geburt??
Bitte um klarheit
von
sandra15
am 25.06.2015, 12:58
Antwort auf:
Elternzeit wann wird die beantragt
Hallo,
eigentlich ist das unlogisch. Denn die Elternzeit beginnt mit der Geburt, trotzdem beantragt man sie erst eine Woche nach der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2015
Antwort auf:
Elternzeit wann wird die beantragt
Elternzeit hat man bis zu 3 Jahre ab Geburt.
Da Du in den 8 Wochen Mutterschutz eh nicht arbeiten darfst, startet die aktive Elternzeit die man melden muss erst danach.
Du hast ab ET eine Woche Zeit also, um in den 7 Wochen zu bleiben.
Kommt das Kind später verlängert sich das, da der Mutterschutz ja länger ist.
Kommt es eher bleibt es beim errechneten ET, da der Mutterschutz nicht verkürzt wird.
von
Sternenschnuppe
am 25.06.2015, 13:25