Frage: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Mein Mann arbeitet in der Automobilindustrie und nimmt dieses Jahr einen ganzen Monat Elternzeit und nächstes Jahr einen Teilzeitmonat. Wie verhalten sich dabei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vor allem die jährliche Gewinnbeteiligung? Vielen Dank

von Martha Pfahl am 18.04.2016, 22:19



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Wenn sie als Einmalzahlungen deklariert sind , dann spielen sie keine Rolle. Was bedeutet denn ein ganzer Monat und ein Teilzeitmonat? Möchte er da Elterngeld bekommen? Wichtig sind ganze Lebensmonate .

von Sternenschnuppe am 18.04.2016, 22:45



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Mein Mann nimmt einen Monat normale Elternzeit mit Basiselterngeld und einen Monat Elterngeld plus auf zwei Jahre aufgeteilt.

von Martha Pfahl am 19.04.2016, 07:45



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Ich frage noch einmal nach, gab hier einige die deswegen kein Elterngeld bekamen. Hat er Lebensmonate genommen? Kalendermonate zählen nicht. Wann ist denn Geburtstermin?

von Sternenschnuppe am 19.04.2016, 08:11



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Der Elterngeldantrag ist bereits durch und er hat Lebensmonat 9 und 22 genommen. Bisher wurde von niemandem darauf hingewiesen, dass diese Zahlungen ausfallen...mit einer Kürzung könnten wir gut leben...

von Martha Pfahl am 19.04.2016, 08:22



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Oha. Dann fällt das ganz weg. Monat 22 ist viel zu spät, der späteste Monat ist der 14. Den kann er dann teilen und hätte noch den 15. dazu. 22 geht nicht. Nicht für das Elterngeld. Wie alt ist das Kind denn?

von Sternenschnuppe am 19.04.2016, 08:44



Antwort auf: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Das gibt keine Kürzung sondern er verliert das komplette Elterngeld für beide Monate. Er muss mindestens zwei VOLLE Lebensmonate Elterngeld beziehen bis zum 14ten Lebensmonat. Oder Alternativ 2 halbe bzw Elterngeld Plus Monate bis 14ten Lebensmonat und dann die beiden anderen zwischen 14 und 28 Lebensmonat. Oder eben einen vollen in den ersten 14 Lebensmonaten, einen halben/Elterngeld Plus in den ersten 14 Lebensmonaten und dann den anderen eben im 2ten Lebensjahr. Halbe Monate bzw Elterngeld Plus steht da dann jetzt stellvertretend in meiner Rechnung dafür, das er in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitet und zudem dann die Hälfte der Differenz als Elterngeld dazu bekommt. Das kann man splitten über eben 2 Jahre - aber eben nur das!!! Volle Monate dafür, das er entweder gar nicht arbeitet, oder aber in Teilzeit und dann das volle Elterngeld für die Differenz bekommt. Und in dem Fall müssen eben beide Monate bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Elterngeld wird auch nicht genehmigt, sondern eben so beantragt. Und es wird auch extra darauf hingewiesen das man die entsprechenden Voraussetzungen jederzeit erfüllen muss weil ansonsten die Leistungen komplett verfallen. Die kontrollieren da nicht groß im Vorfeld, zumal man ja auch im nachhinein noch ändern kann bzw nachmelden. Ich würde mich da also schleunigst mal kundig machen ob das bei euch mit DIESER Planung so gegeben ist.

Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 15:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...