Hallo,
mein erstes Kind wurde im Juli 2013 geboren ( Elterngeld im ersten Elternzeitjahr erhalten ) nach einem Jahr Elternzeit, habe ich nochmal verlängert und erhalte seid Juni kein Geld mehr, vor der Geburt war ich in Vollzeitbeschäftigte. Nun bekomme ich mein zweites Kind im Januar 2015 und hab jetzt irgendwo gelesen, dass ich die erste Elternzeit vorzeitig beenden kann um Mutterschaftsgeld zu bekommen bzw auch den Arbeitgeber Anteil.
Stimmt das, obwohl ich jetzt kein Geld bekomme? Wann spätesten muss ich dem Arbeitgeber informieren ( reicht das vormals per e-Mail ) ?
Ich glaube nicht das mein Arbeitgeber diese Regelung kennt und nicht weiß das er den Arbeitgeberanteil zahlen muss!
Lg
Melanie
von
meli1
am 28.10.2014, 09:42
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2014