Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch im zweiten Elternzeitjahr von meiner Tochter. Nun habe ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängert, da mein AG mir keine Stelle in Teilzeit anbieten kann! Wenn ich in einem anderen Betrieb nur auf 450€ Basis arbeiten würde, bräuchte ich hierfür dann auch schon die Zustimmung von meinem AG? Wenn ich im dritten Jahr der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen würde, kann ich dann die Elternzeit für mein zweites Kind nahtlos der des ersten anhängen? muss mein AG das genehmigen, auch wenn ich zwischendurch nicht bei ihm gearbeitet habe? Habe gelesen dass man die Elternzeit vom ersten Kind dann zum Mutterschutz von Kind 2 kündigen kann um das volle Geld zu bekommen, ginge das in dem Fall auch? Bzw. wie wird das Mutterschutzgeld in dem Fall berechnet? Vielen Dank!
von Niszert am 06.01.2017, 22:29