Hallo.
Mein Sohn wurde am 31.8.13 geboren. Elternzeit auf zwei Jahre bis 31.8.15 beantragt.
Tochter wurde am 19.09.15 geboren. Elternzeit voraussichtlich drei Jahre.
Elternzeit vom Sohn schriftlich auf einen Monat verkürzt (bis 01.08.15).
Frage: Darf ich 1 Jahr und 1 Monat Elternzeit für meine Tochter mehr beantragen? Sprich 4 Jahre und 1 Monat.
Oder nur den einen Monat mehr von meinem Sohn anhängen? Sprich 3 Jahre und 1 Monat?
Danke für ihre Antwort
von
Vicky 86
am 24.01.2016, 13:54
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind an des zweites Kind anhängen??
Hallo,
das stimmt so nicht.
Sie können bei Kind 2 bis zu 24 Monate aufheben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind an des zweites Kind anhängen??
Danke für nichts :-) mir wurde die Frage schon beantwortet.
Für alle.... man darf max 12 Monate von einer auf die andere Elternzeit übertragen. lg Vicky
von
Vicky 86
am 25.01.2016, 12:58
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind an des zweites Kind anhängen??
Okay dann wurde ich falsch informiert. Sprich, ich darf die nicht genommene Elternzeit von meinem Sohn an die Elternzeit meiner Tochter anhängen?
Also darf ich für Kind zwei insgesamt 4 Jahre und einen Monat Elternzeit beantragen???
Lg
von
Vicky 86
am 02.02.2016, 19:14