Elternzeit verlängert-trotzdem noch ändern in EZ mit Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängert-trotzdem noch ändern in EZ mit Teilzeit

Guten Abend, Mein Kind geboren 01.10.2015,Elternzeit 2 Jahre beantragt und letzten Monat Gespräch mit Arbeitgeber gehabt zwecks Verlängerung von 2 Monaten bis Dezember 2017,dies auch schriftlich beantragt und darauf hingewiesen dass Teilzeit gewünscht!NNun erfahren dass man auch Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten kann,diese Info oder das Angebot nicht vom Arbeitgeber erhalten! Jedoch Info dass vorherige Stelle nicht mehr verfügbar aber minderwertige Stelle wird bestimmt frei.. WELCHE Vor - und Nachteile hat Die Teilzeit mit und ohne ELTERNZEIT? Kann ich dies nachträglich beantragen oder ändern?Gibt es eine Frist? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Was wäre wenn wieder schwanger und Start Mutterschutz im Juni,wwie würde das Elterngeld beerechnet bei nur 7 Monaten Gehalt und 2 Monate ohne Elterngeld? VG und Danke

von sayword15 am 18.06.2017, 22:39



Antwort auf: Elternzeit verlängert-trotzdem noch ändern in EZ mit Teilzeit

Hallo, der wesentliche Vorteil ist, dass, wenn man in Elternzeit Teilzeit arbeitet, man zum einen Kündigungsschutz hat und zum anderen auch strengere Vorgaben für die Einräumung der Teilzeit bestehen. Ich würde jetzt einfach noch mal frech einen Änderungsantrag stellen und die Elternzeit bis zum ersten hinten 2018 verlängern. Dann würde ich gucken ob er tatsächlich eine rundliche Teilzeitstelle anzubieten hat oder aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnt. Sollte dies der Fall sein, würde ich mich um orientieren und am Ende der Elternzeit sehen, bei welchem Arbeitgeber ich bleibe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2017



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