Hallo liebe Frau Bader, meine Tochter kam am 12.03.2015 zur Welt. Ich habe gleich zwei Jahre Elternzeit beantragt und müsste am 11.03.2017 wieder arbeiten gehen. Jetzt habe ich mich entschieden für das dritte Jahr auch Elternzeit zu nehmen. Jetzt hat mich eine Kollegin angerufen und gesagt, dass sie für ein paar Jahre ins Ausland zieht, und dass die Firma langsam wissen möchte, ob ich wirklich in März 2017 zurückkehre, da sie planen wollen wenn jetzt zwei Mitarbeiter fehlen. Wie soll ich vorgehen? Kann ich meinem Arbeitgeber jetzt schon Bescheid geben und die Verlängerung beantragen oder wäre das nicht so klug? Kann mein Arbeitgeber nein sagen?? Besten Dank im Voraus
von Kassandan am 17.06.2016, 17:58