Am 17.4.2014 ist unsere Tochter geboren. Mein Mann hat daraufhin Elternzeit vom 17.06.2014 bis 16.06.2015 beantragt. Nachdem ich zwischenzeitlich wieder schwanger wurde, einigte er sich mit seinem AG darauf, erst nach der Elternzeit für das zweite Kind ins Geschäft zurück zu kehren. Kind Nummer 2 ist am 05.08.2015 als Frühchen geboren. Mein Mutterschutz endet nun am 23.11.2015. Mein Mann würde also vom 05.12.2015 bis 04.10.2016 in Elternzeit gehen. Nun die eigentliche Frage: Wie viele Monate der Gesamtelternzeit unserer Tochter gelten denn jetzt als verbraucht? 20 Monate? Oder gibt es eine taggenaue Anrechnung? 19 Monate und x Tage?
von ergoteuse am 14.08.2015, 22:59