Frage:
Elternzeit verlängern
Hallo Frau Bader,
Meine einjährige Elternzeit endet im Juni. Ich möchte aus privaten Gründen nochmals ein jahr verlängern, da sich die Situation mit meinem kind sich geändert hat. Ich bin da unsicher, ob es möglich ist, weil ich immer etwas davon lese, dass es nur bei mindestens zwei Jahren elternzeit möglich ist?
Können sie mir eine Auskunft geben?
Vielen dank.
Ally86
Mitglied inaktiv - 06.04.2014, 21:53
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
ie müssen den Antrag 7 Wo vor beginn stellen und haben keinen Anspruch. Der AG darf ablehnen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Du hast richtig gelesen, hat man weniger als 2 Jahre EZ angemeldet, kann man nur verlängern, wenn der AG zustimmt.
(steht im § 15 oder 16 BEEG)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.04.2014, 22:15
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Danke. Dann habe ich noch eine Frage. Was habe ich noch für Möglichkeiten, wenn der AG nicht zustimmen sollte?
Eine reguläre Kündigung ist nicht mehr möglich, weil die 3 monate vorher verstrichen sind (diagnose vom arzt diesen Freitag erhalten). Kann ich nach der elternzeit direkt kündigen? D.h. zu ende Juni? Vier wochen vorher zum 15. Oder zum ende war es doch? Oder wäre ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Danke
Mitglied inaktiv - 06.04.2014, 22:25
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Am besten hingehen, Karten auf den Tisch und miteinander sprechen.
Viele AG zeigen Kulanz und verlängern.
Einige auch nicht.
Offenheit ist manchmal förderlich.
Ich weiß nicht was Dein Kind hat, aber ggf. kannst Du Dich kindkrank schreiben lassen ?
Aufhebungsvertrag ist eher schädlich, weil das eine Sperre beim Arbeitsamt gibt.
Wobei Du auch kein ALG1 bekommst wenn Du dem Markt nicht zur Verfügung stehst.
von
Sternenschnuppe
am 07.04.2014, 07:10
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Wenn er nicht zustimmt...
Teilzeit in Elternzeit anbieten, geht bis zu 30 Std/Woche
oder unbezahlt Beurlauben lassen (aber dann musst du deine KK selber zahlen oder familienversichern)
oder mit der vertraglichen Frist kündigen
oder ein Aufhebungsvertrag.
Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag musst du dich auch um die KK kümmern. ALG1 wirst du nur bekommen, wenn du die gesicherte Betreuung des Kindes nachweisen kannst.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.04.2014, 08:20
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Du kannst INNERHALB der EZ mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
Sollte vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart worden sein, so gilt die tarifliche Kündigungsfrist. Unterliegst Du keinem Tarifvertrag so gilt die gesetzlich Kündigungsfrist.
ZUM ENDE der EZ (taggenau) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Wenn Deine EZ jetzt z.B. am 29.06.2014 enden würde, dann müsstest Du ja am 30.06.2014 wieder arbeiten, oder Du hättest bis 29.03.2014 kündigen müssen (nachweislicher Zugang des Kündigungsschreibens). Wenn Du jetzt aber z.B. nur einen Monat zum Monatsende Kündigungsfrist hast, dann kannst Du bis 31.05.2014 wirksam zum 30.06.2014 kündigen und müsstest so nur einen Tag arbeiten gehen. Du könntest auch noch bis 30.04.2014 wirksam zum 31.05.2014 kündigen und bräuchtest gar nicht arbeiten.
Wenn Du kündigst, dann musst Du allerdings Deine KK Versicherung selber tragen sobald die EZ dann für Dich beendet ist, oder Dich ggf. familienversichern, so dies möglich ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.04.2014, 11:10
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Vielen dank für die Antworten. Ich habe heute mit dem AG gesprochen und er genehmigt das Jahr. Ich muss nur noch ihm meinen Antrag schriftlich hinschicken. Zumindest scheint das Problem so gelöst.
Mitglied inaktiv - 07.04.2014, 18:17