Hallo,
Ich hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt (Sohn 30.5.15 geboren).
Mit meinem AG war vereinbart, dass ich ab 1.6. Bis 31.7.16 auf 450€ - Basis anfange, damit ich wieder "reinkomme".
Geplant ist dann ab 1.8.16 auf 20Std.
wieder auf Steuerkarte.
Mein AG hat mehr oder weniger heute drauf bestanden, dass ich meine Elternzeit für die zwei Monate, die ich eigentlich auf 450€ arbeiten sollte zuverlängern... "Wären 2 Sommermonate, wo eh kaum was zutun ist..."
Wie sieht dass mit dem finanziellen aus? Habe ich noch die Chance zu "splitten"? Sehr kurzfristig?
Oder bekomm ich dann für die 2 Monate KEIN Geld? Habe ich noch andere Möglichkeiten?
Danke schon mal
Viele Grüße :-)
von
Philise
am 20.04.2016, 19:47
Antwort auf:
Elternzeit verlängern für 2 Monate verlängern, Geld rückwirkend splitten?
Hallo,
bringt ja nix. Wenn, dann H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2016
Antwort auf:
Elternzeit verlängern für 2 Monate verlängern, Geld rückwirkend splitten?
Den EG Antrag kann man nicht rückwirkend ändern, nur für die Zukunft. Letztendlich bringt dir eine Splittung aber auch nicht mehr Geld, also sehe ich den Sinn nicht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 20.04.2016, 19:53
Antwort auf:
Elternzeit verlängern für 2 Monate verlängern, Geld rückwirkend splitten?
Verstehe den Sinn der Splittung auch nicht, sie macht auch keinen. Legst halt die Hälfte zur Seite und gut ist. Damit überbrückst Du aber auch nur einen Monat.
Abgesehen dass das so schnell gar nicht bearbeitet wird.
Hast Du die Elternzeit jetzt schon verlängert ? Dann ist es eh zu spät für weigere Tipps
von
Sternenschnuppe
am 20.04.2016, 20:13
Antwort auf:
Elternzeit verlängern für 2 Monate verlängern, Geld rückwirkend splitten?
Ja sorry, lese gerade selber das es schwachsinnig ist, was ich geschrieben habe :-D
Hat sich auch schon erledigt. Trotzdem lieben Dank
von
Philise
am 20.04.2016, 20:34