Liebe Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt, übergangsweise wohne ich nun mit unserer 15 Monate alten Tochter bei meinen Eltern. Ich bin noch bis Juli 2018 in Elternzeit. Da ich nun in einer anderen Stadt wohne, brauche ich dort natürlich auch einen Kindergartenplatz und möchte hier auch arbeiten und nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Ich möchte meine Elternzeit nun verkürzen und in einem neuen Kindergarten (ich bin Erzieherin) in unserer Stadt anfangen, denn so habe ich auch größere Chancen auf einen Kindergartenplatz für mein Kind. Nun frage ich mich, ob mein Noch-Mann ein Recht auf den Rest der Elternzeit hat und er diese beantragen kann. Er hatte bereits 2 Monate Elternzeit, als unsere Tochter zur Welt kam und wir noch zusammen waren.
von BienchenLö am 18.08.2017, 15:55