Hallo Frau Bader, ich habe ein Jahr Elternzeit, die im September ausläuft und danach will ich 4 Wochen Urlaub (angesammelt aus der Zeit vor der Elternzeit) nehmen und meine 30 Stunden-Tätigkeit von vor der Elternzeit wieder aufnehmen. Mein Arbeitgeber fragt mich nun, ob ich nicht erst im Dezember wieder anfangen kann. Für mich wäre das ok, aber dann habe ich nach dem Urlaub und vor Dezember kein Gehalt, oder? Während des Urlaubs bekomme ich ja schon Geld, oder? Jetzt überlege ich, ob ich die Elternzeit noch ein Jahr verlängere (mit Einverständnis des Chefs), aber dann kriege ich den Urlaub nicht zwischendurch, oder? Oder kann ich die Elternzeit unterbrechen, Urlaub nehmen und dann ein Monat trotz Elternzeit nicht arbeiten und dann anfangen? Und: kann der Teilzeitvertrag mir eigentlich gekündigt werden, wenn ich gerade im Urlaub bin? Danke für eine Nachricht!!!! Viele Grüße
von
mucki13
am 21.06.2015, 09:29
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen
Hallo,
ich würde die EZ verlängern u in der EZ TZ arbeiten.
Wenn Sie dann Urlaub aus der VZ nehmen muss es auch in VZ bezahlt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2015
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen
Ahm, wenn du eh nur 30 td arbeitest, warum beendest du dann um Gottes Willen die Elternzeit? Zumal wenn du sogar eine Kündigung befürchtest? Geh doch Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeiten, dann hast du zumindestens die Gefahr einer Kündigung nicht.
Klaro, wenn du innerhalb der Elternzeit daheim bleibst, ohne das es Urlaub ist, dann bekommst du natürlich kein Geld. Ebenso wenn du Elternzeit beendest und nicht im Urlaub bist. Und, du könntest den Urlaub sogar in der Elternzeit nehmen. Elternzeit bedeutet nicht, das man nicht arbeiten darf. Es bedeutet nur, das man nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten darf. Und sobald du kein Elterngeld mehr bekommst, ist sogar die Verdiensthöhe egal.
Mitglied inaktiv - 21.06.2015, 17:39