Hallo,
erstes Kind geb.am 01.09.11/ Beschäftigungsverbot ab März 2011-davor kein Urlaub/ Elternzeit bis 30.09.11/
zweite Entbindung am 01.10.2013/ dazwischen Gehalt v.01.09.11 bis 26.09.11 erhalten/jetzt Elternzeit bis 30.09.13
Meine Chefin hat mir jetzt Erholungsurlaub auf 1/12 gekürzt
Wie Viel Tage Urlaub stehen mir zu?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr Verbunden
von
mamimargarete
am 07.09.2016, 21:31
Antwort auf:
elternzeit und urlaub
Hallo,
bitte überprüfen Sie die Daten u stellen Sie die Frage neu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2016
Antwort auf:
elternzeit und urlaub
Kann es sein, dass du irgendwelche Daten durcheinander geschmissen hast?
Finde deine Fragestellung sehr undurchsichtig.
von
chrissicat
am 07.09.2016, 21:40
Antwort auf:
elternzeit und urlaub
Warum sollte Dir für EZ in der Du nicht gearbeitet hast Urlaub zustehen? Da ruhte doch Dein Vertrag. Falls Du in Teilzeit innerhalb der EZ gearbeitet hast, dann steht Dir für diese Zeit separater Urlaub zu.
Was Dir zusteht ist Urlaub für die zeit wo Du am arbeiten warst, unter Umständen wo Du ein BV hattest und für die Mutterschutzzeiten. Alles andere darf Dein AG kürzen.
Mitglied inaktiv - 07.09.2016, 22:49