Guten Tag, letzte Woche habe ich mein schreiben für Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Ich habe rein geschrieben das ich 1,5 Jahre Elternzeit mache und im 2. Jahr Teilzeit arbeiten möchte. Jetzt habe ich in der Kita angerufen. Heute wurde mir gesagt das mein Krippen Platz doch nicht sicher ist und wenn dies der Fall ist kann ich ja keine Teilzeit arbeiten. Habe ich jetzt ein Problem wie sieht das rechtens aus kann mich der Arbeitgeber auch kündigen wenn ich meiner Teilzeitarbeit nun nicht nachkommen kann.
Es ist mein Zweites Kind. Hätte ich eigentlich Anspruch auf einen Krippenplatz in dieser Einrichtung, da Geschwister Kind?
von
mustermann83
am 25.01.2016, 11:24
Antwort auf:
Elternzeit und teilzeit
Hallo,
1. Einen Anspruch auf den Kindergartenplatz haben Sie, wenn das Kind ein Jahr alt ist.
2. Reden Sie bereits jetzt mit dem Arbeitgeber und versuchen Sie, eine flexible Lösung zu finden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elternzeit und teilzeit
Wenn ja, dann mußt Du wieder anfangen zu arbeiten. Wenn Dir dies nicht möglich ist, müsstest Du kündigen.... es sei denn, Du hast 3 Jahre Elternzeit genommen und innerhalb dieser EZ eine TZ Arbeitsstelle beantragt. Dann gelte für Dich die ganz normalen Kündigungsfristen.
Sollte das erste der Fall sein, würde ich mit dem AG reden bzw ich würde in jedem Fall mit dem AG reden.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 25.01.2016, 12:02
Antwort auf:
Elternzeit und teilzeit
Du hast bei jedem Kind ab dem 1. Geburtstag ein Recht auf Betreuung. Ob das ausgerechnet in DIESER Einrichtung sein muss, ist eine andere Frage. Die Gemeinde kann dir natürlich im Zweifelsfall woanders einen Platz geben, auch bei einer Tagesmutter.
Im Zweifel mit dem AG reden und fragen, ob Du die TZ jetzt noch zurücknehmen kannst. Im Augenblick kann er damit ja noch gut planen. Dann hast Du halt keine TZ für diese Zeit. Oder ihm die Situation erklären und fragen wie gut es möglich ist, da ggf. später dann doch noch mal TZ anzufragen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 14:33
Antwort auf:
Elternzeit und teilzeit
Da Kind nach Juli2015 geboren, musst du dich eh nur noch für 1 Jahr festlegen und kannst dann auch ohne Zustimmung des Ag verlängern. Halt mit entsprechender 7 Wochen-Frist.
Also AG rechtzeitig Bescheid geben und dann mal schauen.
Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 15:57
Antwort auf:
Elternzeit und teilzeit
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von
peekaboo
am 25.01.2016, 20:00