Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2 Kinder (3,5 Jahre & 5 Monate). Meine große Tochter geht in der Kindergarten bis 15 Uhr. Da in unserer Gemeinde der Anspruch auf diesen Betreuungsplatz verfällt, wenn z.B. 1 Elternteil in Elternzeit ist und unser 2. Kind aber extrem pflegeintensiv ist (Schreibaby), hat mir mein Schwiegervater mit eigener Firma angeboten, mir eine Arbeitszeitbescheinigung für eine nebenrufliche Tätigkeit (10 Stunden/Woche) auszustellen. Es gibt allerdings keinen Arbeitsvertrag, kein Gehalt etc. Nun hat sich die Elterngeldstelle gemeldet, dass sie diese Bescheinigung weitergeleitet bekommen hat und ich doch hätte darüber informieren müssen, weil dies auch Einfluss auf das Elterngeld hat. Als ich der Ansprechpartnerin dort erzählt habe, dass ich diese Tätigkeit sozusagen nur aus Nettigkeit ausübe und es kein Gehalt etc. gibt, meinte sie, das würde sie mir nicht glauben und wie das dann überhaupt mit der Versicherung/dem Finanzamt geregelt wäre. Nun hat sie eine Bestätigung der Firma gefordert, dass diese mir kein Gehalt zahlen. Ich möchte meinen Schwiegervater damit aber natürlich auch nicht in Schwierigkeiten bringen. Wie verhalte ich mich in diesem Fall denn am Besten? Welche Konsequenz kann so eine Bestätigung haben? Die einzige Möglichkeit, die mir jetzt eingefallen ist, ist einfach zu sagen, dass diese nebenberufliche Tätigkeit zwar mit Beginn Januar geplant war, aber der eigentliche Beginn von mir immer wieder verschoben wurde, weil es mit dem Kind nicht machbar war und auch in absehbarer Zeit nicht sein wird. Dann werde ich zwar den Anspruch an diesen Platz verlieren, aber ich möchte eben auch nicht, dass es für die Firma meines Schwiegervaters Probleme gibt. Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe. Viele Grüße Nichola

Mitglied inaktiv - 06.05.2015, 14:51



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Strafrechtlich relevante Ratschläge werden hier nicht erteilt.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2015



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Ganz ehrlich , schämst Du Dich gar nicht. Erst betrügen und Eltern die Betreuung brauchen um die Familie zu ernähren den Platz betrügerisch rauben. Und nun von einer Anwältin wissen wollen, wie man aus der Nummer rauskommt. Du und Dein Schwiegervater haben gelogen und betrogen. Steht dazu, sagt die Wahrheit und tragt die Konsequenzen. Oder ist das das Verhalten welches ihr Euren Kindern beibringen wollt ?

von Sternenschnuppe am 06.05.2015, 14:59



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Dir stehen wöchentlich 85,00 € Geld zu (dir wurde eine Bescheinigung ausgestellt, dass du da angestellt bist). Darauf muss dein Schwiegervater pauschal Steuern und Sozialabgaben leisten, er wird eine Strafe zahlen müssen, weil er das jetzt erst tut. Das Hauptzollamt wird sich sicher der Firma annehmen. Ihm droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dir droht eine Anzeige wegen Erschleichung von Sozialleistungen (Elterngeld), ihm eine Anzeige wegen Betruges. Der KiGa wird Schadensersatz verlangen und du wirst wohl mit sofortiger Wirkung den Platz verlieren. Die Nummer: Ich hab zwar gearbeitet, aber kein Geld bekommen, zieht nicht. Man braucht keinen schriftlichen Vertrag, ein mündlicher reicht.

von ALF0709 am 06.05.2015, 17:44



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Lustig- das wird ein Spaß......dein Schwiegervater könnte Probleme mit der Sozialversicherung bekommen, du ebenso aber nur rückwirkend der letzten drei Monate....die Krankenkasse, das liebe Finanzamt...alle werden sie da stehen;-P Wenn man schon sorry zu blöd ist zu bescheissen,muss man eben auch grade stehen......früher gabs den Spruch: "Vielleicht hätten sie jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt".

von denkerstirn am 06.05.2015, 17:45



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Wenn du die Ausschlussklauseln im AV meinst, die kommen hier nicht zum Tragen. Die SV, das FA, die Elterngeldstelle, der KiGa, alle wollen ihr Geld für den gesamten Zeitraum, max. für die letzten 3 Jahre.

von ALF0709 am 06.05.2015, 18:49



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

Ich hatte gelesen damals als ich die Selbstständigkeit beantragt habe,dass man als Arbeitnehmer Sozialversicherung rückwirkend für 3 Monate bezahlen müsse und der Rest für Sozialversicherung dann der Arbeitgeber. Kann aber veraltet sein oder gar ne Fehlinfo. Wenn es noch mehr ist, so wie du schreibst, dann rasselt es ja ordentlich in der Kasse von allen Beteiligten. Also besser vorab überlegen was Sinn macht und was nicht.

von denkerstirn am 06.05.2015, 21:51



Antwort auf: Elternzeit und nebenberufliche "Schein"Tätigkeit

ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat doch jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten sind oder nicht. Auf jeden Fall mit mindst 25 Wochenstunden. Aber das hilft dir jetzt in dem Sinne wohl auch nicht mehr weiter...

von allmountain am 07.05.2015, 09:05



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