hallo frau bader, ich habe letztes jahr im juni schriftlich einen antrag auf elternzeit bei meinem chef hinterlegt,auf dem stand dass ich im anschluss an den mutterschutz 3 jahre elternzeit beantrage,ihm aber nach einer 12-monatigen auszeit wieder für 20std/woche zur verfügung stehe. meine frage,dürfte mein chef mir jetzt im august kündigen? wenn ich 3j beantragt habe,befinde ich mich doch weiterhin noch in der elternzeit obwohl ich wieder ab august teilzeit arbeiten möchte oder sehe ich das falsch??? danke im voraus mfg mel c
von mel-2013 am 01.04.2014, 18:14