Elternzeit und -geld bei drei Kindern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und -geld bei drei Kindern

Liebe Frau Bader! Ich erwarte Zwillinge, die mein 2./3. Kind sein werden. Der ET ist 9.12., wobei Zwillinge erfahrungsgemäß eher kommen. Ich möchte dann so lange Elternzeit nehmen, wie ich Elterngeld bekomme, d.h. voraussichtlich bis November. Ich möchte mich danach versetzen lassen (bin Lehrerin) und zum Halbjahr wieder einsteigen. Bei meiner Tochter (geb. 21.01.2015) habe ich keine Elternzeit genommen und bin nach dem Mutterschutz wieder eingestiegen. Könnte ich die restlichen Monate bis zum Halbjahr (bis Februar) Elternzeit für meine Tochter nehmen? Bekomme ich dann ebenfalls Elterngeld für sie? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Herzliche Grüße! F. Müller

von FranziMüller am 17.05.2016, 12:11



Antwort auf: Elternzeit und -geld bei drei Kindern

Hallo, EZ für Kind 1 können Sie dann nicht mehr nehmen, aber bis zu 12 Mo. EZ (wenn Sie vor dem 01.07.2015 geboren ist) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2016



Antwort auf: Elternzeit und -geld bei drei Kindern

Deine Tochter ist zu alt, für sie bekommst du kein Elterngeld mehr. Das geht nur bis das Kind 14 Monate alt ist (Vatermonate mit eingerechnet).

von Philomena0303 am 17.05.2016, 12:45



Antwort auf: Elternzeit und -geld bei drei Kindern

Elternzeit für die 1. Tochter kannst Du noch 1 Jahr nehmen, wenn Du sie hast übertragen lassen. Ansonsten würde ich trotzdem beim AG einfach mal fragen, ob sie akzeptieren, dass Du nach einem Jahr EZ für deinen der Zwilinge noch ein paar Monate EZ für die 1. Tochter nimmst. Sehe aber den Nutzen nicht so richtig, wenn Du eh dann wieder arbeiten und offenbar die EZ der Zwillinge nicht voll ausnutzen willst. Dann nimm halt gleich bis Februar für die Zwillinge EZ und Du hast keine Rennerei deshalb. EG bekommst Du für sie halt nicht mehr, wie schon geschrieben wurde. Das EG kannst Du Dir auch (zumindest anteilig) splitten lassen, bringt finanziell aber nicht mehr, es ist nur anders verteilt. Du kommst eher besser, wenn Du zumindest im Februar kein EG mehr hast, denn da würde dann 2018 kein 10% Geschwisterbonus mehr für die Große anfallen. Für Deine Zwillinge bekommst Du 1x Basiselterngeld + 10% Geschwisterbonus (deine Tochter ist noch keine 3) + 300 EUR für den Zwilling. Mit den Zwillingen allein kannst Du insgesamt auch mehr als 3 Jahre EZ machen (einfach mal die Suchfunktion nutzen, die Frage gab es schon häufiger). Es gibt halt nicht länger Geld deshalb. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.05.2016, 13:10



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