Elternzeit und Insolvenz beim Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Insolvenz beim Arbeitgeber

Hallo Zusammen, meine Tochter ist letztes Jahr, Ende Dezember geboren und anschließend habe ich Elternzeit bis Juli 2017 genommen. Die Firma ist nun insolvent und wird definitiv geschlossen. Was muss ich jetzt beachten? Wie geht es für mich weiter? Wann beim Arbeitsamt melden und welche Gelder stehen mir dann ab August 2017 zu? Es ist geplant, dass die kleine Maus ab August 2017 in die Kita kommt. Vielen Dank und Grüße

von Emilias_Mams am 04.10.2016, 13:00



Antwort auf: Elternzeit und Insolvenz beim Arbeitgeber

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Elternzeit und Insolvenz beim Arbeitgeber

Es gibt eine Behörde bei der dein AG die Kündigung während der Elternzeit beantragen muss. An diese Behörde kannst du dich wenden, um Infos zu bekommen, bzw. werden sie dich kontaktieren, sobald der Antrag dort eingegangen ist. Google mal für dein Bundesland.

Mitglied inaktiv - 04.10.2016, 18:15



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