Frage: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Hallo. Meine elternzeit geht bis Juni 2016. Nun möchte ich aber an Januar wieder arbeiten. Bei einem anderen AG da die Strecke zulang ist.Wenn ich im Januar aber nichts finde bekomme ich da Geld vom Amt? Wie ist es wenn ich die Elternzeit verkürze bis Dezember, könnte mein AG mich dann im Januar kündigen? So dass ich dann Arbeitslosengeld bekomme für den Fall? Was ist am besten für mich?

von chrissy120687 am 06.08.2015, 16:04



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Hallo, Sie dürfen ja grundsätzlich bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dies bis zu 30 h in der Woche. Wenn sich hier nichts geeignetes finden und die Strecke Ihnen nicht zumutbar ist, können Sie für diese Zeit Arbeitslosengeld 1 bekommen. Der Arbeitgeber darf nicht kündigen, der hat kein Grund. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2015



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Verkürzen um gekündigt zu werden ist Betrug. Wieso sollte der AG das machen? Wenn Du da nicht mehr arbeiten willst, dann musst Du kündigen, die Sperre vom Arbeitsamt in Kauf nehmen oder Dir zeitig was anderes suchen.

von Sternenschnuppe am 06.08.2015, 16:20



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Verstehe ich nicht. Solange du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest und das OK deines AG hast, darfst Du auch innerhalb der EZ woanders arbeiten. Sofern Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und Dir dein AG bescheinigt das er keine geeignete TZ-Stelle hat, kannst du anteilig dann auch Arbeitslosengeld1 beziehen - auch innerhalb der EZ. Eben bis zu dem Umfang in dem Du arbeiten kannst/willst. Oder meinst Du Du willst Vollzeit arbeiten? Dann gibt es eh wohl eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Jedenfalls dann wenn die Kündigung durch dich erfolgte oder selbst verschuldet ist. Und das Amt würde wohl genau nachfragen warum du die E verkürzt um dann gekündigt zu werden. Und da müsstest du schon ganz genau Stellung nehmen, warum Du dann keine Kündigungsschutzklage anstrebst. Nicht selten gibt es nämlich auch dann eine Sperre wenn man das nicht macht. Spätestens dann dürfte das ganze auffliegen.

Mitglied inaktiv - 06.08.2015, 16:27



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