Hallo Frau Bader,
Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes unbezahlt für ein Jahr verlängert. Nun bekomme ich (Kind eins ist 22 monate) unser zweites Kind. Mein Gehalt in den letzten 12 Monaten war ja nun nicht vorhanden. Woraus wird nun mein Elterngeld berechnet ? Davor habe ich brutto 2.100€ verdient.
Liebe Grüße
von
Annn
am 11.09.2016, 01:39
Antwort auf:
Elternzeit unbezahlt verlängern
Hallo,
den Grundbetrag von 300 € (plus Geschwisterbonus bis zum 3. Geb. von Kind 1)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2016
Antwort auf:
Elternzeit unbezahlt verlängern
300 (mindestsatz) + 75 (Geschwisterbonus bis Kind 1 3 Jahre ist)
von
mela_mit_alex
am 11.09.2016, 08:48
Antwort auf:
Elternzeit unbezahlt verlängern
Wann ist denn Entbindungstermin bzw. wann beginnt der Mutterschutz? Seit dem 1. Geburtstag deines ersten Kindes hast du lauter Nullrunden. Wenn du jetzt bis zum Mutterschutz arbeitest, ist das Gehalt die Grundlage fürs EG.
von
malini
am 11.09.2016, 08:51
Antwort auf:
Elternzeit unbezahlt verlängern
Ist ja schon schwanger und 12 Monate werden es nicht mehr werden.
Wann ist Kind 1 geboren? Wann genau beginnt der neue Mutterschutz?
Wann endet die Elternzeit?
Unbezahlt ist Elternzeit ja immer vom AG.
von
Sternenschnuppe
am 11.09.2016, 10:27
Antwort auf:
Elternzeit unbezahlt verlängern
Vielen dank für die vielen Antworten ! :) kind eins geb. 22.12.14, kind zwei hat am 8.10.16 termin.
von
Annn
am 14.09.2016, 22:26