Sehr geehrte Frau Bader, Mein Fall ist etwas komplizierter, deswegen bin ich durch eigene Recherche im Internet nur bedingt weiter gekommen. Ich habe folgendes Problem: meine Elternzeit endet am 23.01.2016 nach drei Jahren. Bedingt durch einen Wohnsitzwechsel habe ich meinem Arbeitgeber zu Beginn mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit dort nicht wieder arbeiten werde, dieser verlangte dann eine schriftliche Kündigung, die ich dann auch einreichte. Nun bin ich erneut schwanger und erwarte das zweite Kind voraussichtlich am 04.10.2015, also noch während meiner Elternzeit. Ich weiß, dass ich die erste Elternzeit unterbrechen kann, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Aber wie sieht es mit einer erneuten Elternzeit aus? Kann ich diese beantragen, oder endet durch die Kündigung (die ich mittlerweile bereue) meine "Beschäftigung"? Und was passiert durch die Unterbrechung der ersten Elternzeit? Wird diese dann hinten angehängt? Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, da ich mit besserem Wissen meinem Arbeitgeber viel selbstbewusster gegenüber treten kann, um meine Rechte durchzusetzen. Vielen Dank und liebe Grüße, Tanja
von mamamietzi am 11.06.2015, 21:36