Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine wichtige Frage und da ich seit Tagen (seit dem 24.12.16 um genau zu sein) keinen Sachbearbeiter der Elterngeldstelle erreiche und mir die Zeit davon läuft, hoffe ich, dass sie mir helfen können.
Mein Sohn kam am 21.12.2016 zur Welt, ET war eigentlich der 8.1.17. Ich habe die reguläre Mutterschutzfrist von 99 Tagen. Um Elterngeld zu beantragen muss ich der Elterngeldstelle eine Kopie des schriftlichen Elternzeit plus Antrags meines Arbeitgebes mit der genauen Dauer der Zeit abgeben. Allerdings weiß ich nicht genau von wann bis wann ich nun genau Elternzeit plus habe, könnten sie mir den genauen Zeitraum mitteilen, so dass ich den Antrag baldmöglichst abgeben kann?
Hier noch einmal die Daten
ET 8.1.2017
Geburtstermin 21.12.16
Mutterschutz vom 26.11.16 bis 4.3.17
Elterngeld plus
Vielen Dank im Voraus.
von
xeliara
am 10.01.2017, 10:59
Antwort auf:
Elternzeit plus
Hallo,
ab Geburt und dann 24 Monate minus den Monaten, die Sie Mutterschaftsgeld beziehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2017
Antwort auf:
Elternzeit plus
Dein Elterngeld endet wenn das Kind 22 Monate alt ist.
Wird dann im Voraus ausgezahlt jeden Monat.
Wie lange ihr es Euch leisten könnt dass Du Zuhause bleibst müsst ihr entscheiden.
Elterngeld endet dann definitiv, Elternzeit kannst Du nehmen wie Du möchtest bis zu 3 Jahre ab Geburt.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2017, 11:14
Antwort auf:
Elternzeit plus
Also heißt ich hab Elternzeit vom 21.12.16 (Geburt) bis 20.10.18. Das wären dann 22 Monate...die will ich ja auch nehmen. Das wäre mal eine Aussage, mit der ich arbeiten kann...
von
xeliara
am 10.01.2017, 13:57
Antwort auf:
Elternzeit plus
Sorry, meinte Elterngeld Plus... :-)
von
xeliara
am 10.01.2017, 13:58
Antwort auf:
Elternzeit plus
Ahhh, Moment. Dein Kind kam ja eher, daher ist Dein Mutterschutz länger.
Dann werden vermutlich 3 Monate Basiselterngeld verrechnet und Du kannst nur noch 9 teilen. Das Elterngeld endet dann nach 21 Monaten.
Willst Du aber eh nicht Vollzeit arbeiten, dann nimm bitte 2 Jahre Elternzeit und schreibe rein, ab wann Du Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest.
Das macht man dann etwa 5-3 Monate eher aus und fest und Du weißt dann ab wann es wirklich geht.
Nimmst Du weniger als zwei Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung.
Den Teilzeiteinstieg hingegen kann man flexibler gestalten.
Schreibst "voraussichtlich ab 21.09.2018" ...
Ganz genau steht dann im Elterngeldbescheid wann welche Summen ausgezahlt werden.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2017, 14:25