Hi,
Kind (nicht meines) kommt vorraussichtlich Sept. 2015. Die Mutter hat noch Urlaub aus 2014 und den ganzen Urlaub 2015 sowie diverse Überstunden.
Die Mutter möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen Würden die Urlaubstage dann verfallen, wenn Sie 2018 wieder arbeiten gehen würde?
Wie würde es mit dem Urlaub aussehen, wenn sie eine Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen würde?
Danke schon mal für die Antworten.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 30.04.2015, 08:18
Antwort auf:
Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle
Hallo,
der Urlaubsanspruch f 15 bleibt bestehen
Bei 14 kommt es auf die Regelung zwischen den Parteien an, laut Gesetz muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2015
Antwort auf:
Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle
Da verfällt nix.
Urlaub im BV wird weiter erworben, nur genehmigter gilt trotz BV als genommen.
Ich habe mir meinen Urlaub in der Elternzeit nach dem Elterngeld über einige Monate gestreckt auszahlen lassen.
Das muss der AG aber nicht machen, geht aber.
von
Sternenschnuppe
am 30.04.2015, 11:30
Antwort auf:
Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle
verfällt nach Elternzeit. Arbeitgeber hier: Landratsamt
LG
Peeka
von
peekaboo
am 30.04.2015, 12:13
Antwort auf:
Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle
Guck mal Seiten 38 und 39
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2011/110912_Elterngeld_Elternzeit_Ratgeber.pdf
von
Sternenschnuppe
am 30.04.2015, 12:23