Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

Hi, Kind (nicht meines) kommt vorraussichtlich Sept. 2015. Die Mutter hat noch Urlaub aus 2014 und den ganzen Urlaub 2015 sowie diverse Überstunden. Die Mutter möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen Würden die Urlaubstage dann verfallen, wenn Sie 2018 wieder arbeiten gehen würde? Wie würde es mit dem Urlaub aussehen, wenn sie eine Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen würde? Danke schon mal für die Antworten. LG Peeka

von peekaboo am 30.04.2015, 08:18



Antwort auf: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

Hallo, der Urlaubsanspruch f 15 bleibt bestehen Bei 14 kommt es auf die Regelung zwischen den Parteien an, laut Gesetz muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2015



Antwort auf: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

Da verfällt nix. Urlaub im BV wird weiter erworben, nur genehmigter gilt trotz BV als genommen. Ich habe mir meinen Urlaub in der Elternzeit nach dem Elterngeld über einige Monate gestreckt auszahlen lassen. Das muss der AG aber nicht machen, geht aber.

von Sternenschnuppe am 30.04.2015, 11:30



Antwort auf: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

verfällt nach Elternzeit. Arbeitgeber hier: Landratsamt LG Peeka

von peekaboo am 30.04.2015, 12:13



Antwort auf: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

Guck mal Seiten 38 und 39 http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2011/110912_Elterngeld_Elternzeit_Ratgeber.pdf

von Sternenschnuppe am 30.04.2015, 12:23



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