Elternzeit nach einem Jahr beendet, Wunsch nach zweitem Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nach einem Jahr beendet, Wunsch nach zweitem Kind

Hallo Frau Bader, unser Sohn wurde am 16.09.2016 ein Jahr alt. Meine Elternzeit ist zu diesem Datum hin ausgelaufen. Ich war somit ein Jahr in Elternezeit und habe Elterngeld für diese Jahr bezogen. Derzeit arbeite ich in Teilzeit. Nun haben wir beschlossen, ein zweites Kind zu bekommen. Ggf. wird es vielleicht sogar noch klappen und vor dem zweiten Geburtsatg unseres ersten Sohnes auf die Welt kommen. Können Sie mir sagen, wie in meinem Fall das Elterngeld berechnet wird? Bzw. ist es klüger/rentabler die erste Elternzeit wieder aufzunehmen oder einfach weiter in Teilzeit zu arbeiten? Herzlichen Dank und viele Grüße Sarah

von SarahBe am 18.10.2016, 11:34



Antwort auf: Elternzeit nach einem Jahr beendet, Wunsch nach zweitem Kind

Hallo Es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2016



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