Hallo Frau Baader, mein Sohn ist im September 2012 geboren und ich habe nach seiner Geburt 12 Monate Elternzeit genommen. Nun würde ich gern weitere 12 Monate nehmen, habe aber zwischenzeitlich (2014) meinen Arbeitgeber gewechselt und auch bisher keine Elternzeit angekündigt. Könnte ich dennoch den Antrag stellen? Ich weiß, dass mein Arbeitgeber ablehnen kann. Sollte er zustimmen, gefährde ich mit 12 Monaten meine Arbeitlosenversicherung? Gruß Majantje
von Majantje am 10.04.2017, 17:02