Hallo,
es gab 2012 mal eine ähnliche Anfrage hier, aber ich bin nicht ganz schlau daraus geworden. Auch ein Anruf bei der Beratungshotline meiner RSV, hat mir wenig geholfen. Ich möchte auch nicht so weit ausholen jetzt, daher nur kurz:
Ich bin Mama von mittlerweile drei Kindern (10, 5 und 1) und bin immer irgendwie arbeiten gegangen, Teilzeit, Nachtdienst, Minijob. Wir -mein Mann und ich - haben beide immer gearbeitet. Aktuell ist es so, dass mein Mann arbeitsunfähig erkrankt, eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt.
Meine Tochter ist am 8. August ein Jahr alt geworden, Elterngeld bekomme ich noch ein weiteres Jahr, weil ich vorher arbeiten ging. Dieser Vertag lief aber aus und ich bin nicht mehr angestellt.
Heute habe ich eine Einladung bekommen, zu einem Termin beim JC: "Ich möchte mit Ihnen über die vereinbarten Aktivitäten seit dem letzten Gespräch reden."
Vereinbarung war: Ich bleibe zwei Jahre zuhause, bis das Kind einen KiTa Platz hat, weil sich mein Mann aus gesundheitlichem Grund nicht alleine kümmern kann.
Ich möchte jetzt wissen: Darf ich zuhause bleiben? Oder muss ich arbeiten? Ich habe aktuell noch keinen KiTa Platz für die Kleine.
Ich bin etwas verwirrt, weil ich auch Angst habe ich „muss“ arbeiten gehen und kann mich dann nicht kümmern, weil mein Mann das nicht alleine schafft.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 14:04
Antwort auf:
Elternzeit, ja oder nein
Hallo,
mangels Angaben gehe ich davon aus, dass ihr Mann das Kind hüten kann.
Dann wird der Jobcenter nicht für Sie und Ihren Mann Hartz IV bezahlen, damit beide zu Hause bleiben können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit, ja oder nein
Wenn Ihnen noch 1 Jahr Elterngeld zusteht und Sie keine weiteren Bezüge erwarten wird Sie keiner zum Arbeiten zwingen können.
Arbeiten "müssen" Sie grundsätzlich nicht, solange Sie sich alleine finanzieren können.
von
Kristiiin
am 16.08.2017, 14:30
Antwort auf:
Elternzeit, ja oder nein
Da kann was nicht stimmen - sorry.
EG kann man nur bis höchstens dem 14ten Lebensmonat beziehen. Außnahme, man lässt es sich splitten bzw bezieht EG Plus - dann verlängert sich der Auszahlungszeitraum.
EZ hat man nur mit AG, heißt also wenn du aktuell keinen hast, dann lautet die Antwort ganz klar, nein du hast keine EZ mehr. Fraglich wäre dann dein weiterer Status. Der kann sein das du als Hausfrau daheim bist und eben EG beziehst. Oder aber, Du beziehst vom JC irgendeine Leistung. Das kann ALG1 sein oder aber Hartz4. Und dann wird es jetzt kompliziert. Den faktisch darfst Du ALG1 nur beziehen wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Und das scheint eben nicht der Fall zu sein. KiGa-Platz habt ihr nicht und dein Mann kann nicht. rechtlich stehst du damit dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - und darfst damit auch kein ALG1 bekommen.
Alternative wäre, ihr alle zusammen bekommt Hartz4. Dann ist es so das es viel vom Betreuer und der Gemeinde abhängt. Einige sehen es da lockerer, andere sagen ganz klar, sobald wie möglich wieder arbeiten. Zumal wenn ein Elternteil ja eh daheim ist. In dem falle sehe ich nur eine Chance das ihr da herauskommt indem ihr dem Amt auch nachweisen könnt das dein mann die Betreuung nicht übernehmen kann - eben durch entsprechenden ärztlichen Nachweis. Der Umstand das er EU-Rente bekommt langt da IMO nicht aus. Wenn ihr zusätzliche Pflegegeld bekommen würde, entsprechende Schwerbehinderung nachgewiesen ist, könnte die Sache anders aussehne. habt ihr in der Richtung schon mal was prüfen lassen?
So oder so es ist nun auch so das euer Kind einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr hat. da wird die Frage kommen, was ihr in dieser Hinsicht unternommen habt.
So hart es klingt, meiner Einschätzung nach werdet ihr da kaum um die Lösung herumkommen das du wenigstens wieder TZ arbeitest. Außer ihr könnt dem Amt wirklich was entsprechend auf dem Tisch legen das wirklich rechtfertigt das auch du auf "Staatskosten" daheim bleibst.
Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 15:31
Antwort auf:
Elternzeit, ja oder nein
Hallo, Danke schon mal.
Ja, das habe ich nun verstanden, ohne AG keine EZ. Alles klar! =)
Wir beziehen aufstockend Harz IV, kein ALG 1, weil meine Stelle nur befristet war, als Urlaubsvertretung, für ein Jahr.
Ich habe gerade noch mal gelesen, wie genau das mit dem EG war, ich beziehe es bis zum 21. Lebensmonat. Bei den anderen beiden hatte ich es immer 2 Jahre lang, ich glaube das neue heißt jetzt Elterngeld + oder so, da steige ich nicht ganz durch.
Zu 'beweisen' ist es definitiv, dass er nicht kann. Wir haben jegliche Gutachten, die erforderlich wären und auch die Ärzte auf 'unserer' Seite. Mein Mann arbeitet bereits wieder daran, zusammen mit Hilfe in den Berufsstand zu kommen, aber das dauert seine Weile. Momentan ist die Situation halt schwierig, aber ich will hier auch nicht alles ausbreiten, weil das zu umfangreich wäre.
Danke auf jeden Fall, dass ihr euch die Mühe gemacht habt so detailliert zu antworten.
Mitglied inaktiv - 17.08.2017, 08:28