Elternzeit im 1. und 12. Lebensmonat Kündigungsschutz in den Lebensmonaten 2-11

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit im 1. und 12. Lebensmonat Kündigungsschutz in den Lebensmonaten 2-11

Sehr geehrte Frau Bader, ich beabsichtige im 1. (ab ET) und 12. Lebensmonat unseres erwarteten Nachwuchses Elternzeit zu nehmen und werde dies dem Arbeitgeber auch unter Berücksichtigung der Fristen so mitteilen. Der Kündigungsschutz ab 8 (7) Wochen vor ET und während der Elternzeitmonate ist mir bewusst. Wie verhält es sich jedoch mit dem Kündigungsschutz zwischen dem 1 und 12 Lebensmonat? Da gehe ich ja ganz normal in VZ wieder arbeiten. Für mich, von der Logik her müsste da ebenfalls Kündigungsschutz bestehen oder? Habe auch in dem entspr. Gesetztestext keine speziellen Eintragungen zu diesem Thema gefunden. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße

von flor75 am 31.07.2017, 12:57



Antwort auf: Elternzeit im 1. und 12. Lebensmonat Kündigungsschutz in den Lebensmonaten 2-11

Hallo, leider nein. Nur 8 Wo vorher u in der EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2017



Antwort auf: Elternzeit im 1. und 12. Lebensmonat Kündigungsschutz in den Lebensmonaten 2-11

Nein, da besteht kein Kündigungsschutz, nur während der tatsächlichen EZ und den 8 Wochen davor. Unfair für die Väter, keine Frage. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 20:36



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