Sehr geehrte Frau Bader, ich beabsichtige im 1. (ab ET) und 12. Lebensmonat unseres erwarteten Nachwuchses Elternzeit zu nehmen und werde dies dem Arbeitgeber auch unter Berücksichtigung der Fristen so mitteilen. Der Kündigungsschutz ab 8 (7) Wochen vor ET und während der Elternzeitmonate ist mir bewusst. Wie verhält es sich jedoch mit dem Kündigungsschutz zwischen dem 1 und 12 Lebensmonat? Da gehe ich ja ganz normal in VZ wieder arbeiten. Für mich, von der Logik her müsste da ebenfalls Kündigungsschutz bestehen oder? Habe auch in dem entspr. Gesetztestext keine speziellen Eintragungen zu diesem Thema gefunden. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße
von flor75 am 31.07.2017, 12:57