Elternzeit ganz kurzfristig verlängern bei Landesbeamten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ganz kurzfristig verlängern bei Landesbeamten

Hallo, mein Sohn wird Ende Juli ein Jahr alt. Ich bekomme bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld. Elternzeit habe ich bis Ende November beantragt (Ende 16. Lebensmonat) und auch so bewilligt bekommen. Ab dem ersten August habe ich beantragt bis zum Ende der Elternzeit, also für die nächsten 4 Monate 50 % zu arbeiten, um unsere finanziellen "Lücken" auszugleichen. Im Amt ist schon alles für meine Rückkehr vorbereitet. Nun habe ich im Voraus meine erste Bezügemitteilung erhalten und muss feststellen, dass mein Mann und ich durch ungünstige Verteilung der Familienzuschläge genau das gleiche Geld zur Verfügung haben, wenn ich 50 % arbeite, als wenn ich gar nicht arbeite und noch weitere 2 Monate ganz zu Hause bleiben würde. Das lohnt sich finanziell nicht. Ich bin Beamtin des Landes NRW. Kann ich jetzt noch ganz kurzfristig, ca. 10 Tage vor Dienstantritt meine Arbeitszeit auf 0 Stunden reduzieren, bzw. den Antrag auf Teilzeitarbeit zurücknehmen? Welche Rechte habe ich da? Dienstliche Gründe würden dem wohl nicht entgegenstehen. Ich bin nicht "unentbehrlich". Vielen Dank für Ihre Antwort

von Mama von Dreien am 18.07.2014, 21:36



Antwort auf: Elternzeit ganz kurzfristig verlängern bei Landesbeamten

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2014



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