Hallo,
mein Mann und ich haben uns dafür entschieden das er ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen wird.
Wie kann er das jetzt bei seinem AG beantragen?Mein ET ist der 4.11.16,aber es kann ja genauso gut sein das das Kind eher oder später kommt.
Er arbeitet im Einzelhandel,so muss er auch mit dem Chef klären das jemand in Bereitschaft ist wenn ich Alarm schlage das es los geht.
Hoffe sie können mir da helfen..
Gruß
von
de-steffi
am 17.08.2016, 12:42
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater..
Hallo,
er beantragt EZ "ab Geburt, voraussichtlicher ET...."
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater..
Er meldet Elternzeit ab Geburt ( voraussichtlicher ET 04.11.16 )
Damit ist er auf der sicheren Seite.
Wie der Chef das löst ist seine Sache.
Einige nehmen vorher noch 2 Wochen Urlaub und beenden den dann zur Geburt. So kann der Chef besser planen und der zukünftige Vater ist schon Zuhause.
Muss er aber nicht.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2016, 12:48
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater..
Er "beantragt" die Elternzeit ab Geburt und gibt den voraussichtlichen ET an (als voraussichtlichen ET, nicht als Geburtsdatum). Spätestens 7 Wochen vor dem ET muss dem Arbeitgeber die schriftliche Mitteilung über die Inanspruchnahme der Elternzeit vorliegen.
Wird das Kind früher geboren, beginnt die Elternzeit früher, die Frist gilt dann trotzdem als eingehalten. Wird es später geboren, beginnt die Elternzeit eben später.
von
chrissicat
am 17.08.2016, 17:14