Frage: Elternzeit für den Vater

Hallo :) ich stelle mir schon seit einiger Zeit die Frage was ist wenn mein Freund 2 Monate Elternzeit machen möchte. Zum einen muss dies ja erstmal mit dem Arbeitgeber geklärt werden zum anderen und das ist meine eigentliche Frage: Wenn mein Freund gerne zwei Monate Elternzeit machen möchte, muss ich dann in dieser Zeit wieder arbeiten gehen oder dürfen wir diese Zeit gemeinsam machen? Vielen Dank im Vorraus

von Kimi95 am 03.02.2016, 13:16



Antwort auf: Elternzeit für den Vater

Hallo, er kann das dem AG mit Frist 7 Wo mitteilen und hat einen Anspruch. Wichtig ist, dass er nicht Kalendermonate sondern nach dem Geburtstag den ANtrag stellt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: Elternzeit für den Vater

An sich hat der AG kein Mitspracherecht, wenn dein Freund sie 7 Wochen vor Antritt anmeldet. Es macht aber natürlich schon Sinn zu schauen, wann es in seiner Arbeit am Besten passt. Ihr könnt sie auch gemeinsam nehmen, wenn euch das Elterngeld von beiden reicht (ist ja weniger als das Gehalt). Er kann sie zusammenhängend oder aufgeteilt nehmen, allerdings immer in einem Lebensmonat des Kindes, nicht nach dem Kalendermonat.

von malini am 03.02.2016, 13:26



Antwort auf: Elternzeit für den Vater

Sein AG hat da gar kein Mitspracherecht. Das wird auch nicht beantragt sondern nur gemeldet. Bedarf keiner Zustimmung. Wie oben genannt, Lebensmonate, sonst gibt es kein Elterngeld. Wird das Kind an einem 15. geboren wäre es immer ab dem 15. - 14. des Folgemonates. Zusammen geht, ihr habt zusammen 14 Monate ab Geburt, wie ihr die aufteilt ist Eure Sache. Nur die beiden ersten gehören immer auch der Mutter , sofern Anspruch auf Mutterschutzgeld besteht.

von Sternenschnuppe am 03.02.2016, 13:42



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