Frage:
Elternzeit für das 1.Kind
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zur Elternzeit.
Unser Sohn wird im Oktober 2 Jahre und das zweite Kind kommt vorraussichtlich im April 17. Mein Mann möchte seine zwei Monate elternzeit für unseren Sohn gern noch nehmen. Ist das noch nach dem 2.geburtstag möglich bzw darf er die elternzeit vom 1. Kind auch noch nehmen wenn das zweite da ist!?
Und wie sieht es mit Elterngeld für ihn aus?
Ich habe beim 1. Kind 12 Monate elternzeit genommen und habe es beim zweiten auch vor.
Danke schon mal für die Antwort
von
mell92
am 15.08.2016, 21:51
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Hallo,
er kann EZ nehmen, erhält für Kind 1 aber kein EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Dein Mann bekommt fürs erste Kind kein Elterngeld mehr. Das geht nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.
Ohne Elterngeld hat er aber trotzdem noch Anspruch auf Elternzeit innerhalb der ersten 3 Jahre (auch länger als 2 Monate), nur kriegt er da halt kein Geld. Das ist unabhängig von Kind 2.
von
malini
am 15.08.2016, 21:56
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Also wäre es ja sinnvoll wenn er nebenbei die 30h max arbeiten würde?! Weil so ganz ohne Geld reicht es nicht. Oder gib es andere Gelder die man da beantragen kann?
von
mell92
am 15.08.2016, 23:05
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Bzw wenn er im Oktober nich elternzeit nimmt würde er ja zumindest bis zum Geburtstag Geld bekommen.?
von
mell92
am 15.08.2016, 23:08
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Nein, wieso ?
Euer Kind ist doch schon älter als 14 Monate. Da gibt es kein Elterngeld mehr.
Er kann beim neuen Baby Elterngeld bekommen dann.
Jetzt kann er Elternzeit anmelden , und dann bis 30 Stunden arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 15.08.2016, 23:12
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Mit anderen Geldern bin ich überfragt, da kenn ich mich nicht aus, wann man Anspruch auf Unterstützung hat.
Der 14. Lebensmonat war im Dezember 2015 um wenn er im Oktober 2014 geboren wurde. Elterngeld gibt's definitiv nicht mehr.
von
malini
am 15.08.2016, 23:13
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Offensichtlich ist Euer Kind ja betreut wenn ihr beide arbeitet.
Da kann man nicht staatliche Gelder beantragen und absichtlich auf Einkommen verzichten.
Warum möchte er jetzt in Elternzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 15.08.2016, 23:16
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind
Ach ja klar stimmt sind ja schon 24 Monate... Doch etwas überarbeitet gewesen...
Ja warum will er jetzt elternzeit nehmen. A) ist es leider nicht eher geworden durch Arbeitsplatz Wechsel letztes Jahr und B) könnte man so noch bisschen mehr Zeit mit dem einen Kind verbringen
usw.
von
mell92
am 16.08.2016, 08:10