Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin und habe für mein erstes Kind die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich gerne 5 Monate vorher diese beenden. Ich weiß, dass der Arbeitgeber dies bewilligen muss und auch den Übertrag der 5 Monate bewilligen muss. Deswegen würde ich diesen Antrag gerne frühzeitig stellen. Falls der Arbeitgeber dem zustimmt, kann ich dann 7 Wochen vor Arbeitsbeginn doch wieder Elternzeit beantragen, falls bei der Betreuung meines Kindes etwas dazwischen kommt, und muss der Arbeitgeber diesen erneuten Antrag auf Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre genehmigen? Vielen Dank! Nicole
von Nicole115 am 24.04.2015, 21:39