Hallo Frau Bader,
Im Moment befinde ich mich noch in Elternzeit. Ich habe meinem AG eine Rückmeldung aus dieser für die 37.KW diesen Jahres angekündigt. In der letzten Schwangerschaft hatte ich von Beginn an ein Beschäftigungsverbot, da ich im Rettungsdienst arbeite. Jetzt bin ich erneut schwanger (noch in der Elternzeit) und habe die Sorge, dass mein AG mir kein Beschäftigungsverbot ausspricht, sondern sagt ich wäre noch in der Elternzeit. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Wann sage ich meinem AG, dass ich wieder schwanger bin? Wie berechnet sich das Gehalt beim Beschäftigungsverbot wenn ein Beschäftigungsverbot und 14,5 Monate Elternzeit vorangegangen sind?
Fragen über Fragen, ich hoffe Sie können den Knoten in meinem Hirn entwirren.
Viele Grüße lia
von
lia90
am 21.08.2017, 10:35
Antwort auf:
Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot: finanzielle Regelung?
Hallo,
durch die Schwangerschaft endet die Elternzeit nicht. Schon gar nicht, wenn ein Beschäftigungsverbot droht.
Die Elternzeit endet mit Ablauf des vereinbarten Termins oder, auf Antrag, einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes (dann kann man volles Mutterschaftsgeld bekommen).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot: finanzielle Regelung?
Die Elternzeit wird von der erneuten Schwangerschaft nicht beendet, und du brauchst auch kein BV, weil du da in der Elternzeit nicht von der Tätigkeit im Rettungsdienst gefährdet bist.
Lediglich zum Beginn des neuen Mutterschutzes kannst du die Elternzeit beenden, dann bekommst du immerhin volle Bezüge für die Dauer der Mutterschutzfrist.
Wie du dich verhalten sollst? Du sollst deinem AG irgendwann die Schwangerschaft und den ET mitteilen.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 11:14
Antwort auf:
Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot: finanzielle Regelung?
wenn Du angekündigt hattest und das auch nachweisen kannst, das du in der 37ten KW wieder voll arbeiten kommst, dann kann der AG dagegen nichts machen. Der hat kein Mitsprachrecht darüber wie lange du in EZ bist. Nur vorzeitig beenden geht nicht oder wenn dann nur zu einem neuen Mutterschutzbeginn. Ob dann ein BV ausgesprochen wird muss der AG prüfen.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 11:16
Antwort auf:
Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot: finanzielle Regelung?
@uriah:Danke für deine Antwort. Ich möchte die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, ich habe bereits angekündigt mitte September wieder zu kommen. Und sobald dieser Zeitpunkt erreicht ist bin ich ja (zumindest theoretisch) wieder durch die Tätigkeit im Rettungsdienst gefärdet. Die Frage wann ich meinem AG mitteilen soll, dass ich wieder schwanger bin bleibt weiterhin offfen.
@Danyshope: Danke für deine Antwort, ich habe meinem AG eine E-Mail darüber geschrieben, diese müsste als Nachweis doch ausreichen?! Vorzeitig beenden möchte ich die EZ nicht. Die Frage der Berechnung bleibt weiter offen, wenn der AG wie in der letzten Schwangerschaft ein BV aussprechen sollte.
von
lia90
am 21.08.2017, 11:40
Antwort auf:
Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot: finanzielle Regelung?
Die Schwangerschaft und ET soll man dem AG mitteilen, sobald man Kenntnis davon hat. Also heute.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 11:53