Guten Tag Frau Bader,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Elternzeitverlängerung. Und zwar habe ichbei meinem AG ein viertel Jahr Elternzeit verlängert da ich nur ein Jahr beantragt habe. Dem Antrag wurde zugestimmt. Jetzt bereue ich es dass ich nicht auf zwei Jahre verlängert habe, zumal mein Arbeitsvertrag schon zweimal abgeändert wurde. 1. Wegen weniger Std und 2. Wegen der verlängerten Elternzeit. Danach sagte man mir dass das so bleibt und nicht nochmal geändert wird. Ich hatte mir das anders ausgemalt mit Betreuung usw. aber es kam anders. Haben Sie einen Rat was ich tun kann? Oder ob das blöd ankommt nochmal um Änderung und Verlängerung zu bitten?
Vielen Dank
von
sommerblume123
am 29.06.2016, 18:59
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Hallo,
Fragen können Sie, einen Anspruch haben Sie nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Hallo
Es bleiben ja nur drei Alternativen. Das musst Du entscheiden.
1. Darum bitten und hoffen ( Der AG ist nicht verpflichtet )
2. arbeiten gehen wie ausgemacht
3. Du musst zum Ende der Elternzeit kündigen
Nur ihr könnt entscheiden welches für Euch der beste Weg ist.
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2016, 19:03
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Welchen Grund könnte/sollte ich dann angeben? Was hört sich gut an?
von
sommerblume123
am 29.06.2016, 19:13
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Die Wahrheit ?
Was ist denn der Grund ?
Bei der Ansage des AG musst Du es zeitig klären.
Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit sind drei Monate vor Ende.
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2016, 19:18
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Der Grund ist das ich mich gerne noch bisserl selbst um mein Baby kümmern möchte. Zumal ich die Elternzeit verlängert habe wegen einem fehlenden Krippenplatz.
von
sommerblume123
am 29.06.2016, 19:31
Antwort auf:
Elternzeit ein zweites mal verlängern?
Und die Betreuung gibt es jetzt oder nicht ?
Den AG kannst Du aber verstehen, wenn er sich dann veräppelt vorkommt, oder ? Nun plant er das zweite Mal umsonst mit Dir.
Daher muss man sich eigentlich die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen.
Bleibe bei der Wahrheit, den Wunsch kann jeder Elternzeil nachvollziehen.
Aber rechne damit dass der AG nicht mitspielt.
Dann musst Du kündigen oder um einen Aufhebungsvertrag bitten wenn die Frist nicht mehr reicht.
Und kümmere Dich um die Krankenversicherung.
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2016, 19:37