Elternzeit bei befristetem Vertrag, Urlaubsanspruch & ElterngeldPlus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei befristetem Vertrag, Urlaubsanspruch & ElterngeldPlus

Guten Tag Frau Bader, kurz zu meinem Fall: mein ET ist der 21.01.17, Mutterschutz bis zum 18.03.17 und mein befristeter Vertrag läuft am 31.05.17 aus. Nun habe ich laut Personalbüro im Jahr 2017 Anspruch auf 7 Tage Urlaub, dieser kann nicht im Jahr 2016 schon genommen werden. Ich solle den Urlaub nach dem Mutterschutz beantragen. Nun zu meiner Frage: Ich möchte für die restliche Vertragslaufzeit Elternzeit beantragen und ElterngeldPlus beziehen. Wenn im Elterngeldantrag der 1. Lebensmonat bis zum 24. Lebensmonat angegeben werden muss, wie würden sich die 7 Tage Urlaub im 3. Lebensmonat auswirken? Oder kann ich den Urlaub garnicht antreten und müsste ihn mir auszahlen lassen? Kann der Arbeitgeben die Auszahlung verweigern? Doch alles nicht so einfach mit diesen Anträgen. Vielen Dank!!

von Krümmelmonster84 am 24.11.2016, 13:55



Antwort auf: Elternzeit bei befristetem Vertrag, Urlaubsanspruch & ElterngeldPlus

Hallo, neenee, Sie wollen das nicht nach dem Mutterschutz beantragen, dann verlieren Sie EG. Dann muss es der AG halt ausbezahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2016



Antwort auf: Elternzeit bei befristetem Vertrag, Urlaubsanspruch & ElterngeldPlus

Du kannst gar nicht nach dem Mutterschutz den Urlaub nehmen, das würde bedeuten das du für den kompletten Lebensmonat kein Elterngeld bekommst. Weil, wenn Du Urlaub nimmst, bist Du nicht im Elternzeit - und damit kein Elterngeld-Anspruch. Sollten die im Personalbüro auch wissen. Die sollen auszahlen oder es doch zulassen das Du den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen kannst.

Mitglied inaktiv - 24.11.2016, 15:19



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