Guten Tag Frau Bader, kurz zu meinem Fall: mein ET ist der 21.01.17, Mutterschutz bis zum 18.03.17 und mein befristeter Vertrag läuft am 31.05.17 aus. Nun habe ich laut Personalbüro im Jahr 2017 Anspruch auf 7 Tage Urlaub, dieser kann nicht im Jahr 2016 schon genommen werden. Ich solle den Urlaub nach dem Mutterschutz beantragen. Nun zu meiner Frage: Ich möchte für die restliche Vertragslaufzeit Elternzeit beantragen und ElterngeldPlus beziehen. Wenn im Elterngeldantrag der 1. Lebensmonat bis zum 24. Lebensmonat angegeben werden muss, wie würden sich die 7 Tage Urlaub im 3. Lebensmonat auswirken? Oder kann ich den Urlaub garnicht antreten und müsste ihn mir auszahlen lassen? Kann der Arbeitgeben die Auszahlung verweigern? Doch alles nicht so einfach mit diesen Anträgen. Vielen Dank!!
von Krümmelmonster84 am 24.11.2016, 13:55