Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag

Hallo Frau Bader, ich habe schon viel im Internet nachgelesen aber bisher keine Eindeutige Antwort gefunden. Termin für Geburt ist: 01/15 Mein Arbeitsvertrag läuft aus Mai 2015. Beantrage ich Elternzeit nur bis Mai, oder für 1 Jahr/ 2 Jahr. Ich habe vor 2 Jahre zuhause zu bleiben bzw. nach 1 Jahr möchte ich eventuell in Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitsvertrag wird höchst wahrscheinlich nicht verlängert. Hat der auslaufende Vertrag Auswirkungen auf mein Elterngeld(möche ich mir auf 24 Monate auzahlen lassen)? Muss ich mich im Mai Arbeitslos melden, trotz Elterngeldzahlung? LG und Danke im Vorraus.

von Kleines1703 am 20.10.2014, 20:00



Antwort auf: Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag

Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber. Von daher kannst Du bis zum Ende des Vertrages anmelden. Du bekommst normal Elterngeld, kannst es auch auf zwei Jahre aufteilen wenn Euch das finanziell reicht. Krankenversichert bist Du frei solange Du Elterngeld bekommst. Sobald die Betreuung steht kannst Du Dir dann eine Arbeit suchen. ALG1 brauchst Du dann vielleicht gar nicht, Zeit genug ist doch da. Für ALG1 musst Du Kinderbetreuung nachweisen beim Amt.

von Sternenschnuppe am 20.10.2014, 20:31



Antwort auf: Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Unsere Tochter wurde im Januar11 geboren, mein Vertrag lief im Juni2011 aus. Ich habe ganz normal Elterngeld bis Januar12 bekommen. Wie es bei 24Monaten ist, weiß ich leider nicht. LG

von Colien07022004 am 21.10.2014, 07:11



Antwort auf: Elternzeit bei auslaufendem befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, an der Höhe des Elterngelds ändert sich nichts, egal ob Du einen Arbeitsvertrag hast, oder nicht. Die Krankenversicherung ist beitragsfrei, solange Du Elterngeld beziehst. Für Dich kann es also von Vorteil sein, Dir das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen zu lassen. Arbeitslos melden brauchst Du Dich erstmals noch nicht, erst wenn Du wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wirst. Luvi

von luvi am 21.10.2014, 15:31



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