Hallo, ich möchte aufgrund meiner Schwangerschaft die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beenden. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich dies spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Ende schriftlich einreichen muss. Ich kann mich ja derzeit nur an dem voraussichtlichen Geburtstermin und der daraus resultierenden Schutzfrist orientieren - was ist denn nun, falls sich der Termin noch einmal nach hinten verschieben sollte? Es kann sich ja dann, wenn überhaupt, nur um ein paar wenige Tage handeln, aber wäre ich theoretisch gesehen dann dazu verpflichtet, für diese Zeit wieder Vollzeit arbeiten zu gehen (weil ich ja die Elternzeit beendet habe und die Schutzfrist dann noch nicht begonnen hätte..) Ich mache mir deshalb solche Gedanken, weil ich gar nicht Vollzeit arbeiten könnte, da ich ja mein erstes Kind betreuen muss... Danke!
von Leons_Mama am 22.04.2014, 15:11