Hallo Frau Bader,
ich bin mir unsicher bei der Beantragung der Elternzeit. Ich möchte diese jetzt gerne beantragen, der ET unseres Kindes ist der 14.12.2014. Mit welchem Datum Beginnt dann meine Elternzeit? Schon mit Beginn des Mutterschutzes? Und welches Datum muss ich angeben, wenn ich zwei Jahre in Anspruch nehmen möchte? Mein Partner möchte auch gerne direkt nach Geburt einen Monat EZ nehmen und einen weiteren kurz vor dem ersten Geburtstag unseres Kindes.
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Bekky
am 23.09.2014, 16:58
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
das ist etwas komisch:
Beantragen müssen Sie die Elternzeit nach dem Mutterschutz, Frist 7 Wochen, also eine Woche nach der Geburt.
beginnen tut sie gleichwohl mit der Geburt. Zwei Jahre Elternzeit heißt also bis zum zweiten Geburtstag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2014
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Der Partner meldet 7-8 Wochen vor dem errechneten Termin die EZ an, kann dort schreiben, dass der voraussichtliche ET der 14.12. ist und er den ersten Lebensmonat in EZ haben möchte (Den 2. Monat muss er gleichzeitig anmelden). Dann kann er ab Geburt in EZ gehen, auch wenn das Kind früher oder später kommt.
Deine 2 Jahre...sie beginnen so oder so mit der Geburt. Beim Ende kannst du dir aber ein Datum aussuchen. Bei der Standardanmeldung "2 Jahre" muss man am Tag des 2. Geburtstag wieder zur Arbeit. Es geht aber auch der Montag nach dem Geburtstag, der nächste Monatserste oder 8 Wochen nach dem Ende des MuSchu.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.09.2014, 10:29