Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forummitglieder, die Elternzeit für unser 1. Kind habe ich ursprünglich bis zum 5. Juni 2015 beantragt (zunächst 2 Jahre beantragt; nach 1 Jahr aber wieder Teilzeit in Elternzeit gearbeitet). Da unser zweites Kind Ende Februar zur Welt kommt, habe ich die Elternzeit für Kind 1 zum 15.01.15 (einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes) vorzeitig beendet. Was passiert nun mit der restlichen Elternzeit für das 1. Kind ? Ich habe ja jetzt noch knapp fünf Monate sowie das dritte Jahr für Kind 1 offen sowie die 3 neuen Jahre für das zweite Kind. Mein Arbeitgeber meint, dass nach dem 3. Lebensjahr des Kindes das 3. Elternjahr nur mit Zustimmung des AG genommen werden kann. Ist das so richtig, obwohl jetzt ein neues Kind "dazwischenkommt" ? Nun habe ich die EZ ja extra vorzeitig beendet, damit mir die Zeit vom ersten Kind nicht verloren geht. Meine Frage ist daher, wie ich am besten die Elternzeit beantrage, wenn unser zweites Kind geboren ist ? Beantrage ich zunächst die Restzeit von Kind 1 (also die knapp 1,5 offenen Jahre) und im Anschluss ganz normal die Elternzeit von Kind 2 (ich beabsichtige die Elternzeit für beide Kinder zusammenhängend zu nehmen wegen Kündigungsschutz in Elternzeit bei Teilzeitarbeit). Oder muss ich nach Geburt erst EZ für Kind 2 beantragen und danach die Restzeit von Kind 1 ? Ich wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar! Viele Grüße, Stella0606
von Stella0606 am 15.01.2015, 22:50