Hallo Frau Bader, ich habe Zwillinge, geb. 09/2014 und habe bisher folgende Elternzeiten genommen 09/2014-08/2016 Elternzeit Kind 1 (2 Jahre) 09/2016-08/2017 Elternzeit Kind 2 (1 Jahr) Ich möchte nun um ein weiteres Jahr verlängern. Das ist ja dann schon jenseits des 3. Lebensjahres. Ist dieses Jahr genehmigungspflichtig oder nur mitteilungspflichtig? Besteht weiterhin Kündigungsschutz? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße M.
von Mimi987 am 14.06.2017, 13:15