Hallo Frau Bäder,
Am 16.09.2014 kam unser Kind zur Welt. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mich auf eine Dauer der Elternzeit auf zwei Jahre geeinigt.
Nun ist es so, dass ich erneut schwanger bin.
Dies habe ich ihm mitgeteilt und mit der Bitte um Verlängerung der Elternzeit.
Nun teilte er mir mit, dass ich die 7 Wochen Frist nicht eingehalten habe (Kontakt wurde am 8.8.16 gesucht)
Nach der Geburt war ich doch allerdings erst 8 Wochen im Mutterschutz und danach greift doch erst die Elternzeit? Oder ist das Geburtsdatum des Kindes entscheidend?
Kann mein Arbeitgeber der Verlängerung NICHT zustimmen?
von
Michi1683
am 14.08.2016, 19:32
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
Hallo,
wenn Sie die Frsit versäumt haben, müssen Sie zwischendrin arbeiten - mglw will Ihr Ag Ihre Kündigung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2016
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
Hallo,
Deine 2 Jahre Elternzeit enden am 15.09.2016. Du hast also die 7 Wochen Frist nicht eingehalten.
LG Sibs
von
sibs1
am 14.08.2016, 19:45
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
Dann hab ich die Frist nicht eingehalten. Was erwartet mich jetzt?
von
Michi1683
am 14.08.2016, 20:32
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
EZ musst du spätestens 1 Woche !!! nach Geburt melden, nur dann passt das mit der 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt. ist aber einerlei, weil sich das ja auf das erste Kind bezieht. Und da musst Du halt schauen was genau du dem AG gemeldet hast. 2 Jahre EZ ohne genaues Datum ist wage, weil keiner eben genau weißt was genau beide Parteien damit meinen. 2 Jahre ab Geburt oder 2 Jahre nach Mutterschutz. Nicht umsonst sollte man IMMER ein festes Datum nennen.
Für die Verlängerung kann der AG auf die 7 Wochen bestehen, muss es aber nicht. Wenn er unbedingt darauf besteht und von EZ ab Geburt ausgeht, dann läuft die Frist jetzt halt ab dem 8.08. Heißt, notfalls musst Du eben eine Woche arbeiten gehen. Was der AG dann davon hat, keine Ahnung. Alternativ würde ich eben anbieten dann eben die Tage mit alten Urlaub oder dem welchen Du zum neuen Mutterschutz erwirbst zu überbrücken. bekommst dann aber eben auch für die paar Tage Gehalt.
Aber mal ehrlich, langt Dir der Mindestsatz Elterngeld für das zweite Kind? Und hast Du eine Kinderbetreuung? Falls ja, würde ich den AG jetzt breit angrinsen und sagen, OK dann komme ich eben arbeiten bis zum neuen Mutterschutz. Und erarbeitest Dir noch etwas mehr Elterngeld für Kind2. Das 3te Jahr Elternzeit für Kind1 würde ich dann gleich beim AG anmelden zur Übertragung für später - falls noch nicht geschehen.
Falls er das 3te Jahr EZ doch noch anerkennt als anschließend an die jetzigen 2 Jahre. Denk dran die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden. Ist WICHTIG !!!!. Nur dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld von der KK UND vom AG. Und zum neuen Mutterschutz kannst du auch ohne Zustimmung des AG beenden.
Mitglied inaktiv - 14.08.2016, 21:11
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
ja, der Mindestsatz an Elterngeld reicht fürs zweite Kind. Eine Kinderbetreuung habe ich keine.
Abgemacht war der 15.09.16 als erster Arbeitstag.
Er hat schon verlauten lassen, auf die 7 Wochen zu bestehen.
Verstehe ich richtig, dass ich durch die Woche Verspätung einfach eine Woche arbeiten müsste und dann das letzte Jahr in Anspruch zu nehmen? So einfach ist das?
von
Michi1683
am 14.08.2016, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerungsfrist versäumt?
Ja, das verschiebt sich dann einfach um eine Woche.
von
Sternenschnuppe
am 14.08.2016, 23:26