Frage: Elternzeit-Verlängerung

Liebe Frau Bader, ich befinde mich mit Kind 3 in Elternzeit (beantragt 2 Jahre) und habe von Kind 1 und 2 in Abstimmung mit dem Arbeitgeber noch Monate aufgespart. Wäre folgendes möglich: (1) Nach Ablauf der 2 Jahre Elternzeit mit Kind 3 Antrag auf Nutzung der verbleibenden Monate von Kind 1 (damit die Monate nicht verfallen, da Kind 1 bald 8 wird), im Anschluss 1 Jahr für Kind 3, im Anschluss die verbleibenden Monate von Kind 2. (2) Kann man eine derartige "Pause" in der Elternzeit für Kind 3 überhaupt machen? (3) Für Kind 3 würden dann ja auch Monate nach dem 3. Geburstag genommen - benötigt man hier Zustimmung des Arbeitgebers? Danke im Voraus! Lisa

von Lisa13 am 13.09.2014, 17:50



Antwort auf: Elternzeit-Verlängerung

Hallo, man kann pro Kind mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monaten bis zum achten Lebensjahr aufheben. Ob das von den Zeitabläufen bei Ihnen so zutrifft, kann ich nicht beurteilen, dazu schreiben Sie nichts. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



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